Überholt vorausfahrenden Radfahrer, obwohl dieser im Stadtverkehr mitfährt. Der Radfahrer hatte etwa 4-5 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die nächste Ampel war rot, also weder Platz noch Sinn zum Überholen. Während dem Überholvorgang wurde der Mindestabstand zum Radfahrer massiv unterschritten oder anders gesagt: Der Radfahrer wurde fast berührt. Abstand nur wenige Zentimeter...
Sehr rücksichtslose Fahrweise mit eingebauter Vorfahrt...
Parkt quer über zwei Parkplätze auf einem Privatgrundstück und blockiert so die Parkplätze für zwei Familien.