Fahrer "parkt" 08.02.2022 u. 15.02.2022, unzulässig gem.
§1, §12 StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber fremden Anwohner
Zufahrten mit seinem Kfz. SI-AC 1512 blauer VW "Golf" auf
Gehweg vor Haus Nr.17 Vor Platte, Bergneustadt für jeweils
über 45 min. unzulässig im verengten Tempo-30 Zonen
Fahrbahnbereich.
Am 17.03.2022 nötigt er mit seinem unzulässig gem. §1,
§12 StVO Abs.1-4 , vor u. gegenüber fremden Zufahrten
von Anwohnern, welche auf ambulante Arzt-, Pflege- u.
Apothekendienste, sowie Rettungsfahrzeuge angewiesen
sind, mit seinem im verengten Fahrbahnbereich vor Haus
Nr.17 abgestellten Kfz. amtl. Kennz. SI-KX 98, andere
Verkehrsteilnehmer u. Anwohner.
Beweisvorlagen werden Fachanwälte entsprechend Ermittlungsbehörden vorlegen.
Fahrer "parkt" 08.02.2022 u. 15.02.2022, unzulässig gem.
§1, §12 StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber fremden Anwohner
Zufahrten mit seinem Kfz. SI-AC 1512 blauer VW "Golf" auf
Gehweg vor Haus Nr.17 Vor Platte, Bergneustadt für jeweils
über 45 min. unzulässig im verengten Tempo-30 Zonen
Fahrbahnbereich.
Am 17.03.2022 nötigt er mit seinem unzulässig gem. §1,
§12 StVO Abs.1-4 , vor u. gegenüber fremden Zufahrten
von Anwohnern, welche auf ambulante Arzt-, Pflege- u.
Apothekendienste, sowie Rettungsfahrzeuge angewiesen
sind, mit seinem im verengten Fahrbahnbereich vor Haus
Nr.17 abgestellten Kfz. amtl. Kennz. SI-KX 98, andere
Verkehrsteilnehmer u. Anwohner.
Beweisvorlagen werden Fachanwälte entsprechend Ermittlungsbehörden vorlegen.