Hab sie letzte Woche schon gesehen, wie sie einfach rücksichtslos unzulässig im Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich vor u. gegenüber fremden Einfahrten,
Anwohner im Status Menschen mit Behinderungen, "zuparkt".
Somnolente Fahrerin.
Hier nötigt Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung
dokumentiert, Fahrerin BM-VW991, "Toyota" Kleinwagen
"Vor der Platte 15" am 12.11.2022 schon seit 14:09 Uhr,
nachdem sie zuvor unzulässig §123 StGB mit ihrem Fahrzeug
über fremde Anwohner Grundstücke fuhr, unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber Einfahrten von Menschen mit Behinderungen, wo sie ambulante Notarzt-,
Pflege-, Krankenfahrten- u. Apothekenbereitschaften nötigt.
Fachanwaltliche Mitteilung an Integrationsfachbeauftragten u. Ermittlungsbehörden.
Mal schauen, ob unsere Verkehrsnötiger u. Falschparker,
welche rücksichtslos vorsätzlich seit Jahren in Tempo-30
verengten Fahrbahnen mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber, Menschen mit Behinderungen u. ambulante
Notarzt-, Pflege- Krankentransport- u. Apothekendienste
nötigen u. sich in ihrer mentalen "hohlfrüchtigen" Jämmerlichkeit "großartig" fühlen, in Kürze noch lachen
werden, wenn unsere Fachanwälte, Notärzte u. Fachleiter Kreisverwaltung, als Zeugen bei Gericht aussagen werden u. Fachaufsichtsbeschwerde bei Staatsanwaltschaft gegen
asoziale Behinderten-Nötiger einlegen werden.
Natürlich gibts dann noch eine zivile Schmerzensgeldklage u. am 02.11.2022, hat 14. Kammer
Verwaltungsgericht Ansbach, hier auch eine klare Ansage
an Verwaltungen u. Behörden gemacht, welche seit
Jahren ihrer Pflicht zur Umsetzung von Vorgaben Gesetzgeber StVO, Fachanwaltlich dokumentiert, nicht
nachkommen.
Hey, was machen eigentlich der KSK-Spinner und seine Kumpanen?