Fachanwälte f. Strafrecht u. Verkehrsrecht, werden sich gerne
mal bei Dir melden, wieso Du einfach unbescholtene Bürger
in Form unbewiesener Vermutungen u. Behauptungen, unter "imgur.com" u."fktm@gmx.net" verleumdest.
Gibt nämlich schon rechtskräftiges Urteil wegen Verleumdung
u. falscher, unbewiesener "Vermutungen".
Schönen Tag noch.
Hier nötigt ein seit Jahren Fachanwaltlich u. von
Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, notorischer
"Falschparker" u. Verkehrsnötiger am 09.12.2022 seit
nachweislich 09:30 Uhr, Anwohner im Status Menschen
mit Behinderungen u. ihre ambulanten Notarzt-, Palliativ
notärztlichen, Pflege-, Krankenfahrten- u. Apothekenbereitschaften. Fahrer "parkt" unzulässig
§12 StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber fremden Anwohner
Einfahrten in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone
mit klaren Vorgaben v. Gesetzgeber (s. a. aktuelle
Rechtsprechung 14. Kammer Verwaltungsgericht Ansbach
v. 02.11.2022).
Fachanwaltliche Mitteilung an Staatsanwaltschaft u.
Verkehrsaufsicht.
Im Innenstadtbereich kriegt man nach spätestens 5 min.
Bußgeld u. Mitarbeiter in Sozialberufen, welche jahrelang
Menschen mit Behinderungen u. ihre Angehörigen, ambulanten Ärzte, Pflegedienste, Krankentransporte vorsätzlich nötigen, finden das auch noch "gut". Tja, ist eben nicht Jeder für einen Sozialberuf geeignet, was
sehr schön Fachanwaltliche Beweisvorlagen bestätigen.
Hab auch noch Beweisvorlagen wie Verkehrsnötigerin
aus 18a Vor Platte u. Verkehrsnötiger aus Nr.15, seit
Jahren antisozial-rücksichtslos, vor u. gegenüber
Einfahrten in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone
vorsätzlich nötigen u. ambulante Arzt-, Pflege-, Krankentransportdienste u. Apothekenschnelldienste für
behinderte Menschen, vorsätzlich nötigen u. Verkehrsteilnehmer gefährden.
Jetzt steht er mit seinem Schrotthaufen schon über 1 Std.
u. seit Dunkelheit ohne vorgeschriebene eingeschaltete
Lichtanlage am Fahrzeug.
Kann sich schon mal auf Strafanzeige u. zivile Schadenersatzklagen von Anwälten geschädigter Anwohner freuen, welche Notärzte, Pflegedienst- u.
Fachleiter, als Zeugen vor Gericht, gerne anhören werden.
"BILD" Zeitung u. "RTL" Redaktionen haben immer journalistisches Interesse, wenn rücksichtlose, mit
Steuergeldern finanzierte Mitarbeiter in Sozialberufen,
Menschen mit Behinderungen u. ihre Angehörigen im
Alltag vorsätzlich nötigen. Unsere Fachanwälte u. Richter
haben da eine Menge aussagefähiger Beweisvorlagen
von jahrelang rücksichtslosen Verkehrsnötigern, welche
offensichtlich Rundschreiben Stadtverwaltung Okt 2018,
Bürgermeister, mit Hinweis auf Unzulässigkeit Abstellen
von Fahrzeugen in einer verengten Tempo-30 Fahrbahnzone, noch dazu, rücksichtslos vor Einfahrten
von Anwohnern im Status Menschen mit Behinderungen,
was natürlich Fachleiter Kreisverwaltung u. Notarztdienste
als Zeugen bei Gericht, glaubhaft u. seriös nachweisen
können.
Rücksichtsloser Fahrer BN-HL2403 Vor Platte 13, Stadtgebiet Bergneustadt, nötigt Fachanwaltlich u. von
Fachleiter Kreisbehörde per Beweisvorlagen dokumentiert,
wiederholt unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, in Form
wiederholter Nötigung von Anwohnern im Status Menschen mit Behinderungen u. ihre ambulanten ARZT-,
PFLEGE-, KRANKENTRANSPORT- u. APOTHKEN-Bereitschaften, vor u. gegenüber Einfahrten einer
Tempo-30 verengten Fahrbahnzone bei gem. §315 StGB
erheblichen vorsätzlichen Beeinträchtigung von Straßenverkehr am 10.Okt.2022 seit 18:00 Uhr.
Anzeigen u. zivile Schadenersatzklagen von Anwälten u.
geschädigter Anwohner in Kürze.
Hier nötigt Fahrer in Form Fachanwaltlich nachgewiesener,
wiederholter Nötigung von Anwohnern u. Verkehrsteilnehmern mit Kfz. unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, am 04.08.2022 von 12:49 Uhr bis 13:22 Uhr, vor u. gegenüber fremden Einfahrten in einem Tempo-30 Fahrbahnbereich mit Höchstgeschwindigkeit Begrenzung, wobei er wiederholt ambulante Arzt-, Pflege-,
Krankentransportdienste beim Einbiegen auf Anwohner
Grundstücke vorsätzlich gem. §315b StGB, nötigt u.
Straßenverkehr beeinträchtigt u. gefährdet.
s. a. offizielles Rundschreiben an alle Anwohner Stadtverwaltung v. Okt 2018, in welchem auf Unzulässigkeit Abstellen Kfz. in verengten Tempo-30
Fahrbahnen, hingewiesen wurde.
Fachanwälte u. Krankentransport-Personal, sowie
regelmäßig vor Ort Mitarbeiter Kreisverwaltung, können
hier sehr gerne zum rücksichtslosen Verhalten von
Fahrzeugführen zu Lasten kranker u. behinderter Menschen, als Zeugen, kompetent Rückmeldung geben.
Wir werden als Fachanwälte für Strafrecht, natürlich solche
bildungsarmen Verleumdung-Schreiben einer Hilfskraft,
welche in NRW, Eichendorfstraße, nach Vorliegen rechtskräftigen Gerichtsentscheid, in Kürze via Strafanzeigen
wegen Verleumdung, Vortäuschen von Straftaten u.
Behinderung der Justiz, im Rahmen einer Schmerzensgeldklage, zugunsten unserer hochdekorierten
Einsatzkräfte der Bundeswehr, entsprechend juristisch
würdigen. Soviel zur REALITÄT für Verleumder.
Rücksichtsloser Fahrer "parkt" unzulässig gem.
§12StVO Abs.1-4 vor / gegenüber fremden Anwohnerzufahrten
im verengten Fahrbahnbereich u. behindert ambulante
Pflegedienste u. Apothekendienste sowie schwerbehinderte
Anwohner bei Einbiegen in ihre Grundstückseinfahrten.
Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 vor /gegenüber fremden Anwohnerzufahrten im verengten
Tempo-30 Zonen Fahrbahnbereich ohne Einhaltung von
Mindestabständen u. behindert ambulante Pflegedienste
u. Apothekendienste bei Zufahrt auf Anwohnergrundstücke.
Auch gefährdet er seit Jahren mit seinen notorischen
Falschpark-Aktionen spielende Kinder, Fußgänger u.
andere Verkehrsteilnehmer. Haben schöne Beweisvorlagen
für Verkehrsaufsicht.
Rücksichtsloser Fahrer "parkt" seit Jahren unzulässig gem.
§12 StVO Abs. 1-4, im Fahrbahnbereich verengte Tempo-30
Zone vor/gegenüber von fremden Anwohnereinfahrten u.
behindert ambulante Pflegedienste u. Apothekendienste,
beim Einbiegen auf Privatgrundstücke.
Haben jede Menge schöne Beweisvorlagen für Verkehrsbehörde.
Fachanwälte f. Strafrecht u. Verkehrsrecht, werden sich gerne
mal bei Dir melden, wieso Du einfach unbescholtene Bürger
in Form unbewiesener Vermutungen u. Behauptungen, unter "imgur.com" u."fktm@gmx.net" verleumdest.
Gibt nämlich schon rechtskräftiges Urteil wegen Verleumdung
u. falscher, unbewiesener "Vermutungen".
Schönen Tag noch.