Fahrerin "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, §315bStGB,
29.04.2022 von 14:40 Uhr an, vor u. gegenüber fremden
Anwohnerzufahrten, wo sie ambulante Arzt-, Pflege- u.
Apothendienste, sowie Einsatz-, Räum- u. Reinigungsfahrzeuge behindert bzw. nötigt. In verengten Fahrbahnbereichen Tempo-30, hat Gesetzgeber jegliches
unzulässiges "Parken" vor u. gegenüber von Anwohner
Zufahrten verboten. Nächste Mal Anzeige wegen Nötigung
von Anwohnern wg. Nachstellungen vor fremden Anwohner
Zufahrten in Tempo-30 Fahrbahnzone mit Kfz.
Fahrer "parkt" 05.03.2022 unzulässig §1 StVO, §12StVO Abs.
1-4 in verengter Tempo-30 Zone, Vor Platte 18a, noch dazu in Gegenfahrtrichtung u. nötigt andere Verkehrsteilnehmer massiv
seit Jahren. Er befährt unzulässig gem. §123StGB fremde
Privatgrundstücke, entsorgt unzulässig gem. §32StGB, seine
Kippen auf öffentlicher Fahrbahn, spielt mit Handy am
Steuer usw. usw. Jede Menge schöne Beweisvorlagen von
Fachanwälten Strafrecht u. Verkehrsrecht.
Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO seit Jahren, rücksichtslos vor / gegenüber Anwohner Zufahrten im
Fahrbahnbereich verengter Tempo-30 Zone u. behindert
ambulante Arzt-, Apotheken- u. Pflegedienste.
Während Dunkelheit, ohne vorgeschriebene Standlichtanlage
am Fahrzeug. Einfach mal in neuen Bußgeldkatalog Nov 2019
reinschauen.
Fahrerin "parkt" 7 Okt 2021, in Zeit 13:55 Uhr - 15:00 Uhr,
unzulässig §12StVO Abs.1-4, in einer Fahrbahn verengten
Tempo-30 Zone Nr.17, Vor der Platte, Bergneustadt, rücksichtslos vor / gegenüber fremden
Anwohner Zufahrten u. behinderte ambulante Arztdienste,
ambulante Pflegedienste, Einsatzfahrzeuge usw.
Beweisvorlagen schicken unsere Fachanwälte zeitnah
Verkehrsminister NRW. Stadtverwaltung hatte in offiziellen
Schreiben Okt 2018 hingewiesen, keine Fahrzeuge im
verengten Tempo-30 Zonen Fahrbahnbereich u. auf Gehwegen abzustellen.
Typ raste in Zeit von 31 Aug - 9 Sep 2021, ohne Lichtanlage
Vorne rechts an seinem Fahrzeug morgens während
Nachtruhezeiten in 30ig-Zonen im Stadtgebiet Bergneustadt
herum. Rast seit Jahren mit seinen Billigkarren BMW u.
Mercedes in 30ig Zonen rum. Von dem Typen haben Anwohner jede Menge Beweisvorlagen für Ermittlungsbehörden u. Verkehrspolizei.
Fahrerin "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, §315bStGB,
29.04.2022 von 14:40 Uhr an, vor u. gegenüber fremden
Anwohnerzufahrten, wo sie ambulante Arzt-, Pflege- u.
Apothendienste, sowie Einsatz-, Räum- u. Reinigungsfahrzeuge behindert bzw. nötigt. In verengten Fahrbahnbereichen Tempo-30, hat Gesetzgeber jegliches
unzulässiges "Parken" vor u. gegenüber von Anwohner
Zufahrten verboten. Nächste Mal Anzeige wegen Nötigung
von Anwohnern wg. Nachstellungen vor fremden Anwohner
Zufahrten in Tempo-30 Fahrbahnzone mit Kfz.