Ich habe ihn auch gesehen. Oder auch nicht? Wahrscheinlich war ich da mal wieder im Delirium und habe halluziniert, wie der Rest meiner gespaltenen Persönlichkeiten
"parken" schon seit 1 Woche rücksichtslos im Fahrbahnbereich
u. vor u. gegenüber fremden Einfahrten in Tempo-30 verengter
Fahrbahnzone, zeitweise über 6 Std. Hab da auch schöne
Beweisvorlagen.
Hier "parken" unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, §315b StGB,
Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisbehörde für Verkehrsaufsicht dokumentiert, Fahrzeuge GM-MS 2007,
GM-WG 2345, rücksichtslos vor u. gegenüber Einfahrten
von Anwohnern im Status Menschen mit Behinderungen in
einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber, wo sie ambulante Notarzt-, Pflege-, Krankentransport- u. Apothekenbereitschaften nötigen u. behindern.
s.a. Urteilsbegründung 14. Kammer Verwaltungsgericht
Ansbach v. 02.11.2022 bezüglich "Falschparker" u. Pflichten
von Behörden u. Verwaltungen. S.a. BGH Urteil V Kammer
Zivilsenat Juli 2011 (Zitat BGH:) "eine auch nur kurze Zeit dauernde Blockade einer Zufahrt eines Grundstücks, stellt
eine den Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers begründete, rechtswidrige Beeinträchtigung des Eigentums dar."
Auch "parkt" GM-MS 2007, auf Gehweg Tempo-30 verengte
Fahrbahn: 313 EUR, 2 Punkte u. 1 Monat Fahrverbot.
Nächste Mal Mitteilung von Fachanwälten an Verkehrsaufsicht .
Ich habe ihn auch gesehen. Oder auch nicht? Wahrscheinlich war ich da mal wieder im Delirium und habe halluziniert, wie der Rest meiner gespaltenen Persönlichkeiten