GM:CT 30Fachanwälte Strafrecht u. Verkehrsrecht2023-01-18 07:59:47
Hier nötigt ein offensichtlich, nach Fachanwaltlicher
Rückmeldung, zur Teilnahme am Straßenverkehr nicht
geeigneter, notorischer Verkehrsnötiger, Fachanwaltlich u.
von Notfallmedizinern geschädigter Anwohner, seit Jahren
dokumentiert, am 17.01.2023, in Form wiederholt vorsätzlicher Nachstellungen mit Kfz. von Menschen mit
Behinderungen, ihren Pflegepersonen, ihren ambulanten
Notarzt- u. Palliativ-notärztlichen Chefarzt- u. Krankenpflege, sowie Apothekenbereitschaften, zunächst
um 10:50 Uhr u. dann erneut rücksichtslos u. unzulässig
gem. §12 StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber Einfahrten
von Anwohnern im Status Menschen mit Behinderungen,
von 11:48 Uhr bis 12:20 Uhr, über 30 min.
Mehrfach erfolgte Ansprach an Verkehrsnötiger GM-CT 30, sein Fahrzeug bitte auf 2 Stellplätze, welche nach
Auskunft IHK Juristen, der Inhaber Kleingewerbebetrieb
Nr.17 "Vor Platte", täglich 24 Std. für Kunden u. Besucher
bereitzustellen hat, anstatt seit Jahren vorsätzlich Anwohner, Verkehrsteilnehmer u. Fußgänger in einer
Tempo-30 Fahrbahnzone nachzustellen, zu nötigen u.
im Straßenverkehr vorsätzlich zu gefährden, wurden
einfach "ignoriert".
Fachanwälte u. Notfallmediziner geschädigter Anwohner,
werden jetzt gem. klare Vorgabe StVO §12 u. insb.
aktuelles OVG Bremen Urteil 1 LC 64/22 u. 1 LC 66/22,
in welchem Richter (Zitat OVG 22.12.2022:) "mit Nachdruck Städte u. Kommunen hinweisen, gegen seit
Jahren illegale Falsch- u. Aufseztparker in Wohngebieten,
welche nach Auffassung vom Gericht, täglich in erheblicher Weise Straßenverkehr in Wohngebieten
gefährden", strafrechtlich u. zivilrechtlich vorgehen.
S.a. Urteil 14 Kammer Verwaltungsgericht Anspach v.
02.11.2022 bezüglich "Amtspflicht von Städten u. Kommunen, unverzüglich täglich gegen illegale Falschparker in Wohngebieten, vorzugehen u. endlich
Vorgaben vom Gesetzgeber, umzusetzen."
Fahrer GM-CT 30, "parkt" noch dazu unzulässig auf einzigem schmalen Gehweg Tempo-30 Fahrbahnzone, wo
er als Kunde Kleingewerbebetrieb Nr.17 "Vor Platte", seit
Jahren Menschen mit Behinderungen, ihre Pflegepersonen, Arzt- u. Notarzt- Bereitschaften, sowie
täglichen Krankenfahrtenbereitschaften u. andere Verkehrsteilnehmer u. Fußgänger, insb. Schulkinder u.
ältere Mobilitäts-eingeschränkte Fußgänger, vorsätzlich
im Straßenverkehr nötigt u. gefährdet.
Hier nötigt Fahrer GM-CT 30 Vor Platte 17, Stadtgebiet
Bergneustadt, in Fachanwaltlich u. von Fachleiter
Kreisverwaltung dokumentierter Form strafrelevanter
Nachstellungen mit Kfz. u. Nötigung von Fußgängern u.
Verkehrsteilnehmern am 07.12.2022 von 11:59 Uhr bis
12:13 Uhr, unzulässig gem. §12 StVO Abs.4, vor u.
gegenüber Einfahrten von Anwohnern, wo er ambulante
Notarzt-, Pflege-, Krankenfahrten- u. Apothekendienste
nötigt u. noch dazu rücksichtslos u. unzulässig gem.
§315b StGB, sein Fahrzeug auf Gehweg einer Tempo-30
verengten Fahrbahn "parkt", wo er Schulkinder u.
Fußgänger nötigt u. vorsätzlich im Straßenverkehr
in Gefahr bringt. Fachanwaltliche Mitteilung an Staatsanwaltschaft u. Führerscheinstelle.
s.a. Urteil 14. Kammer Verwaltungsgericht Ansbach v.
02.11.2022 zum Thema "Falschparker".
Nächste Mal wieder Anzeige, 312 EUR, 2 Punkte, 1 Monat
Fahrverbot u. Anzeige gegen Inhaber Kleingewerbebetrieb
in verengter Tempo-30 Fahrbahnzone, wo klare Vorgaben
vom Gesetzgeber gelten, welche nach Urteilsausführung
14. Kammer Verwaltungsgericht Ansbach, im Rahmen
von Amtspflicht, von Stadtverwaltung u. Verkehrsaufsicht,
täglich umgesetzt werden sollten, ansonsten wird's teuer.
Nächste Mal wieder Anzeige, Abschleppen u. Fahrverbot.
Natürlich auch zivile Schadenersatzklagen geschädigter
Anwohner, wenn ihre Notarzt- u. Pflege- u. Krankenfahrtenbereitschaften als Zeugen vor Gericht
aussagen werden. Viel Spaß Euch bildungsarmen in
Eurer sozialen Transferleistungskaschemme.
Lieber Abbruchhütte als sozialfaule Hartz-IV Empfänger
u. somnolente Pädagogen, welche seit Jahren, Fachanwaltlich dokumentiert, Verkehrsteilnehmer u.
Fußgänger in Tempo-30 verengten Fahrbahnzonen
in strafrelevanter Weise nötigen.
Hier nötigt Fahrer GM-CT 30 Vor Platte 17, Stadtgebiet
Bergneustadt, Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, in Form wiederholter Nachstellungen mit Kfz. auf fremden Anwohnergrundstücken u. unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber Einfahrten in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone,
Anwohner im Status Menschen mit Behinderungen, ihre
Arzt-Bereitschaften, ambulanten Pflege- u. Apothekendienste,
am 30.08.2022 von 14:45 Uhr bis nachweislich 15:15 Uhr,
schon rücksichtslos über 25 min. wobei er gem. §315b StGB vorsätzlich Straßenverkehr u. andere Verkehrsteilnehmer u. Anwohner beeinträchtigt u. gefährdet.
Beweisvorlagen an Führerscheinstelle, Bundesverband
Kfz. Versicherer, Verkehrsaufsicht.
Karin, Monique, Verkehrsrecht, KSK-Söldner...wie viele Persönlichkeiten hast du noch? Ach ja: Schon bemerkt? Deine restlichen Postings wurden bereits entfernt. Lass es einfach. Es bringt nichts :)
Er steht schon unzulässig rücksichtslos über 32 Min.
vor u. gegenüber fremden Anwohner Einfahrten unzulässig im Fahrbahnbereich einer Tempo-30 verengten Straße mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber.
Nächste Mal zeige ich ihn auch an u. dann wird er abgeschleppt u. kann erstmal 1 Monat zu Fuß gehen.
Menschen mit Behinderungen u. ihre Arztbereitschaften
"zuparken" u. Krankentransporte u. ambulante Pflegedienste nötigen, wird teuer.
Seit Okt 2018 sollte er eigentlich mal offizielles Rundschreiben von Stadtverwaltung gelesen haben, dass
Abstellen von Kfz. im verengten Tempo-30 Fahrbahnbereich, noch dazu vor u. gegenüber Einfahrten,
absolut unzulässig ist, was ihm auch jeder Verkehrsrichter
u. unsere Fachanwälte für Verkehrs- u. Strafrecht gerne
erklären.
Hab ihn auch gesehen, wie er einfach dreist über fremde
Anwohnergrundstücke fuhr u. dann ältere schwerkranke
Dame vor Einfahrt u. ihre Arztbereitschaften rücksichtslos
zuparkte.
reg dich nicht auf Werner. Haben unsere Kameraden im
BMVI u. LVM schon Alles auf dem Radar. In Kürze hagelt es
Anzeigen gegen die notorischen Falschparker u. Corona-
Virentäter.
Würde ich in der Nähe wohnen, würde ich auch so vor deiner Abbruchhütte parken!