Hier nötigt rücksichtsloser Fahrer GM-EY 27 Vor Platte 13
Stadtgebiet Bergneustadt, Fachanwaltlich u. von Fachleiter
Kreisverwaltung für Ermittlungsbehörde dokumentiert,
nachdem er zunächst unzulässig gem. §49 StVO am
10.09.2022 um 22 Uhr mit überhöhter Geschwindigkeit
durch eine Tempo30 Fahrbahnzone fährt, dann unzulässig
gem. §123 StGB in Form wiederholter Fachanwaltlich
dokumentierter Nötigung fremde Anwohnergrundstücke
befährt u. dann unzulässig §1 StVO, §12 StVO Abs.1-4 rücksichtslos dumm-dreist auf einzigem Gehweg einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone, Fußgänger, Anwohner u. Verkehrsteilnehmer seit über 9,5 Std.
vorsätzlich nötigt u. unzulässig gem. §315 b StGB,
erheblich Straßenverkehr bei nicht eingeschalter Lichtanlage am Fahrzeug vorsätzlich beeinträchtig u.
gefährdet.
Für bildungsarme "Kapser" Beleidigung gibts noch eine
Anzeige wegen Beleidigung gegen unsere bildungsarm
rücksichtslosen Mitbürger.
von 10.09.2022, 22Uhr bis 11.09.2022 14:45 Uhr
rücksichtslos Fußgänger, Anwohner u. Verkehrsteilnehmer
mit seinem Müllhaufen aus Metall auf einem Tempo-30
Bürgersteig nötigen: in Köln machen sie mit so Leuten
erst mal einen Drogenschnelltest.
Wenn man bei uns in Köln auch nur einmal auf einem
Gehweg von einer Tempo-30 Fahrbahnzone "parkt",
wird's teuer u. 2 Punkte u. Fahrzeug abgeschleppt.
Über 9 Std. auf einem Gehweg Fußgänger nötigen u.
dann noch nachts .- also: hier hat einer in Fahrschule
gut aufgepasst.
Hab ihn auch gesehen, wie er in Tempo-30 Straße mit hoher
Geschwindigkeit fährt, einfach fremde Anwohner Grundstücke
befährt, dann über schmalen Gehweg Tempo-30 fährt u.
vor Haus Nr.13 "Vor Platte", jetzt schon fast 30 min. auf
Gehweg Tempo-30 mit seinem VW "Polo", Fußgänger u.
Verkehrsteilnehmer nötigt.
Fahrer blauer VW "Polo", nötigt 10.08.2022 von 19:13 Uhr bis
19:40 Uhr, Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung
dokumentiert, unzulässig gem. §123 StGB befahren fremder
Anwohner Grundstücke, fährt mit unzulässig gem. §49 StVO
überhöhter Geschwindigkeit in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahnzone, befährt unzulässig einzigen schmalen
Gehweg Tempo-30 Fahrbahn, wo er rücksichtslos unzulässig
gem. §12 StVO Abs.1-4, §315b StGB, vorsätzlich schon über
20 Min. Fußgänger, Kinder, Rollstuhlfahrer, Jogger u. andere
Verkehrsteilnehmer u. Anwohner, im Straßenverkehr nötigt.
Lern erst mal deutsche Sprache in Wort u. Schrift.
Mal schauen ob unsere bildungsarmen Schein-Heroisten
noch 5 EUR für L Benzin u. Diesel in ein par Wochen
bezahlen können. Ein Glück, dass Verkehrsminister so
Verbrennungsmotoren mit Schrottwert endlich stillegen
lässt.
Zweitaccount?