Hier "parkt" er wieder unzulässig §12StVOAbs1-4, im verengten
Fahrbahnbereich Tempo-30, hält keine Mindestabstände vor
fremden Zufahrten ein u. verstößt mit seinem Virentäter- Freund von Nr.18a "Vor der Platte" gegen CoronaSCHVO NRW.
Er kriegt jetzt jedes Mal eine online- Anzeige bei der Verkehrspolizeibehörde.
Auch wird unzulässig §4 Abs.2 Satz 5 "Kfz- Abfallgesetz",
giftiger Unfall- Kfz Schrott illegal §326 StGB u. 328 StGB,
seit 08 März 2020, auf einem nicht eingefriedeten Privatgrundstück "gelagert": OLG Koblenz Grundsatzurteil
v. 26.02.2008 Anzeige geht in Kürze raus. Würden die Iwans
ihren Schrott wie Jeder andere auch, gemäß Vorgaben Gesetzgeber fachgerecht entsorgen, müssten ihre Besucher
nicht ständig seit Monaten andere Verkehrsteilnehmer u.
Fußgänger in einer Tempo-30 gefährden.
Fahrer "rast" 18.08.2020 während Nachtruhezeit in Tempo-30
Zone, begeht mit seinem Fahrzeug Hausfriedensbruch u.
Nötigung anderer Anwohner. Wurde schon 2 x von verschiedenen Anwohnern angezeigt. Verstößt mit Bewohner
Nr.18a seit Monaten gegen CoronaSCHVO Land NRW.
Verkehrspolizeibehörde kriegt jede Menge Videos von ihm
u. seinen rücksichtslosen Iwan- Virentätern.
Angezeigt wegen massiven Eingriff in Straßenverkehr,
Haufriedensbruch u. Nötigung, sowie massive Verstöße
gegen CoronaSCHVO Land NRW ! Schönen Tag noch !
Hier "parkt" er wieder unzulässig §12StVOAbs1-4, im verengten
Fahrbahnbereich Tempo-30, hält keine Mindestabstände vor
fremden Zufahrten ein u. verstößt mit seinem Virentäter- Freund von Nr.18a "Vor der Platte" gegen CoronaSCHVO NRW.
Er kriegt jetzt jedes Mal eine online- Anzeige bei der Verkehrspolizeibehörde.
Auch wird unzulässig §4 Abs.2 Satz 5 "Kfz- Abfallgesetz",
giftiger Unfall- Kfz Schrott illegal §326 StGB u. 328 StGB,
seit 08 März 2020, auf einem nicht eingefriedeten Privatgrundstück "gelagert": OLG Koblenz Grundsatzurteil
v. 26.02.2008 Anzeige geht in Kürze raus. Würden die Iwans
ihren Schrott wie Jeder andere auch, gemäß Vorgaben Gesetzgeber fachgerecht entsorgen, müssten ihre Besucher
nicht ständig seit Monaten andere Verkehrsteilnehmer u.
Fußgänger in einer Tempo-30 gefährden.