Anwohner kamen gerade kaum noch aus ihren Einfahrten,
weil er wiederholt vorsätzlich in Tempo-30 verengter
Fahrbahn schon seit 04:40 Uhr über 6,5 Std. unzulässig
vor u. gegenüber Einfahrten, Menschen mit Behinderungen,
ihre Pflegepersonen, Arzt-Bereitschaften, Krankentranport-
u. Apothekendienste nötigt u. mit seinem BMW Schrotthaufen auf Gehweg von Tempo-30 Zone unzulässig seit über 6,5 Std. Fußgänger, Kinder u. Eltern
mit Kinderwagen nötigt.
Verkehrsnötigern aus Nr.18a wird Lachen bald vergehen,
wenn Fachleiter Kreisverwaltung, ambulante Arztbereitschaften u. Kranken-u. Behindertentrasportdienste
u. Fachanwälte seit Jahren vorsätzlich geschädigter u.
genötigter Anwohner, Staatsanwaltschaft, Führescheinstelle u. Bundesverband Kfz-Versicherer
seriös informieren.
Warten wir mal ab, wenn Familien mit kleinen Kindern, u. Fußgänger, welche er mit seinem BMW Schrotthaufen seit Jahren in Tempo-30 Fahrbahn mit seiner "Raserei" tagsüber u. nachts nötigt, mal Beweisvorlagen an Ermittlungsbehörde u. Führerscheinstelle schicken. Man sollte ihm Fahrerlaubnis unbefristet entziehen. Ich denke,
dass wird Führerscheinstelle in Kürze auch so sehen.
Nachdem Fahrer Nr.18a Vor der Platte, Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, am 13.08.2022 um 21:45 Uhr, massiv Menschen mit Behinderungen, ihre Pflegepersonen, Arzt-Bereitschaften, Krankentransporte u. andere Verkehrsteilnehmer, gemeinsam mit Fahrer GM- RK701 Vor Platte 18a,
Firmenfahrzeug "Rote Kreuz", in wiederholter Form
strafrelevanter Nachstellungen nötigte u. beide Fahrzeuge
andere Verkehrsteilnehmer blockierten u. Fahrer sich
mit unzulässig gem. §49 StVO überhöhter Geschwindigkeit mit seinem "BMW" in Tempo-30 Fahrbahn Fahrtrichtung "Am Sonnenweg" entfernte, werden von rücksichtslosen Fahrern Nr.18a geschädigte
Anwohner, ihre Fachanwälte, Fachleiter Kreisverwaltung
u. ambulante Arzt- u. Pflegedienste am 14.08.2022,
seit 04:40 Uhr Zeugen, wie asozial-rücksichtsloser
Fahrer GM-MD 903, in Form wiederholter Nachstellungen
mit Kfz. vor Einfahrten von Menschen mit Behinderungen,
vorsätzlich unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, vor u.
gegenüber Einfahrten in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber,
"parkt", wobei er Arzt-Bereitschaften, ambulante Pflegedienste usw. vorsätzlich wiederholt mit seinem
Fahrzeug nötigt, bei wiederholter unzulässig gem. §9 Fn22
Störung Nachtruhe von Anwohnern u. sein Fahrzeug
vorsätzlich ohne vorgeschriebene Lichtanlage, bei
Dunkelheit schon über 3,5 Std. dann auch noch rücksichtslos, unzulässig auf Gehweg Tempo-30 Fahrbahnzone "parkt", wo er seit letzte Nacht, Fußgänger,
Jogger usw. vorsätzlich nötigt u. gem. §315b StGB
im Straßenverkehr massiv gefährdet.
Und Sie werden bald keinen Führerschein u. jede Menge
Post von Fachanwälten, geschädigten Anwohnern u.
Arztbereitschaften kriegen u. stehen dann in BILD-Zeitung
u. sind "live" auf RTL zu sehen.
Fahrer GM-MD 903 am 05.08.2022 von 12:06 Uhr bis 12:26 Uhr
Nötigung von Krankentransporten u. Arztbereitschaften /
ambulanten Pflegediensten, seit 06.08.2022 um 04:30 Uhr,
bei wiederholter Nachtruhestörung u. jahrelanger vorsätzlicher
Nachstellung von Anwohnern im Status Menschen mit
Behinderungen, welche von Fachanwälten geschädigter
Anwohner u. Fachleiter Kreisverwaltung u. Arztbereitschaften dokumentiert wurden, unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, §9 Fn 22 LImschG, §238 StGB, §315 StGB.
Mitteilung an staatsanwaltschaftliche Ermittlungsbehörde, Führerscheinstelle, Verkehrsaufsicht in Kürze.
Hier nötigt Fahrer GM-MD 903 07.08.2022 in Fachanwaltlich
dokumentierter Form wiederholter Nötigung von Anwohnern u. Verkehrsteilnehmern, unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber Einfahrten "Vor Platte 18a", Stadtgebiet Bergeneustadt, wobei er wiederholt ambulante Arzt-, Pflege- u. Krankentransportdienste
für Menschen mit Behinderungen u. ihre Pflegepersonen
nötigt, bei unzulässig gem. §30 StVO Abs.2 u. §11a Fn8
unzulässig Laufen lassen von Motoren u. mit Handy bzw.
Tablet am Steuer spielen, vorsätzlich behindert u. nötigt
u. Verkehrsteilnehmer gefährdet. Am Fahrzeug hat er
noch nicht einmal vorgeschriebene Blink-Lichtanlage
eingeschaltet. Fachanwaltliche Beweisvorlagen
geschädigter Anwohner an Verkehrsaufsicht u. Führerscheinstelle. Am 07.08.2022 seit 15:51 Uhr,
nötigen u. gefährden Motorradfahrer LÜN-RR4 u.
LÜN-C16, unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, §1 StVO,
§315bStGB, vor u. gegenüber Einfahrten in einer
Tempo-30 Fahrbahnzone, noch dazu rücksichtslos auf
Gehweg, Rollstuhlfahrer, Spaziergänger, Eltern mit Kinderwagen usw.
Hier noch aus Archiv unserer Fachanwälte u. Fachleiter
Kreisverwaltung: Fahrer GM-MD 903 nötigt 06.11.2021
13:50 Uhr bis 15:08 Uhr unzulässig gem. §12 StVO,
§315b u. §238 StGB, Anwohner u. Verkehrsteilnehmer,
wobei er auf einem nicht eingefriedeten Grundstück
ohne vorgeschriebene Bodenversiegelung, bei vorsätzlichen Verstoß gegen "WRR EU Wasser Rahmenrichtlinie 2000/60/EG u. WHG Wasserhaushaltsgesetzt verstößt, als er einfach Reparatur
Arbeiten an einem Kfz. durchführt u. mit seinem Fahrzeug
über 120 min Verkehrsteilnehmer u. Anwohner vorsätzlich
vor u. gegenüber Tempo-30 verengten Fahrbahneinfahrten nachstellt u. nötigt.
Hab ihn auch schon seit Jahren gesehen, wie er rücksichtslos in Tempo-30 verengter Fahrbahn "rast",
regelmäßig Kranke u. Behinderte vorsätzlich bei Nachtruhestörung u. vorsätzlich unzulässiger Nötigung mit
Motorabgasen u. Motorlärm "zuparkt" u. nötigt u. bei
Dunkelheit noch nicht einmal eine Lichtanlage am Fahrzeug einschaltet. Hier noch eine schöne Beweisvorlage aus Archiv unserer Fachanwälte u. Fachleiter Kreisverwaltung, welcher seit Jahren Zeuge seiner rücksichtslosen Teilnahme am Straßenverkehr ist.
Hier hat er 06.08.2022 seit 04:16 bei unzulässig §12StVO
Abs.1-4 Nötigen u. Zuparken von ambulanten Arztbereitschaft,
Krankentransport u. Pflegediensten vor Einfahrten in Tempo-30 verengte Fahrbahn u. wiederholter unzulässig §9 LImschG NRW Nachtruhestörung, noch nicht einmal eine vorgeschriebene Lichtanlage an seinem Haufen Schrott, mit
welchem er Verkehrsteilnehmer u. Anwohner nötigt u. gefährdet, eingeschaltet
Fahrer Vor der Platte 18a Bergneustadt, nötigt Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung seit Jahren für Staatsanwaltschaft dokumentiert, am 05.08.2022 von 12:06 bis 12:20 Uhr u. 06.08.2022 seit 04:16 Uhr, in Form wiederholter vorsätzlicher Nötigung von Anwohnern im Status Menschen mit Behinderungen, ihren Arzt-, Pflege- u. Apothekendiensten, unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 vor
u. gegenüber Einfahrten in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone, wobei er unzulässig §9 Fn22 LImschG NRW,
wiederholt bei seiner "Raserei" mit seinem Fahrzeug in
Tempo-30 Zone u. notorischer Nötigung von Verkehrsteilnehmern, am 06.08.2022 Nachtruhe von Anwohnern wiederholt stört, sein Fahrzeug vorsätzlich grob
fahrlässig unzulässig gem. §315b StGB ohne vorgeschriebene eingeschaltete Lichtanlage rücksichtslos
bei Dunkelheit im Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich
unzulässig "parkt" u. Verkehrsteilnehmer u. Anwohner vorsätzlich gefährdet.
Mitteilung von Fachanwälten geschädigter Anwohner u. Fachleiter Kreisverwaltung an staatsanwaltliche Ermittlungsbehörde u. Verkehrsaufsicht.
Fahrer Vor der Platte 18a, Bergneustadt, nötigt in Form Fachanwaltlich nachgewiesener u.
von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentierter, wiederholter
unzulässiger Nachstellungen mit Kfz. unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber Einfahrten von Anwohnern welche auf 24Std. Arztbereitschaft, Krankentransporte, Pflege- u. Apothekendienste usw.
angewiesen sind, am 05.08.2022 von 12:06 Uhr bis 12:18 Uhr
in einer verengten Tempo-30 Fahrbahn, wobei er unzulässig
gem. §30 StVO Abs.2 u. §11a Fn8 LImschG, vorsätzlich
unnötig Motor am Fahrzeug laufen lässt, während er im
Sinne §315b erheblich Straßenverkehr vorsätzlich gefährdet
u. Anwohner u. Umwelt mit Motorabgasen u. Motorlärm nötigt.
Junge, du bist einfach geisteskrank. Mehr kann man zu dir nicht sagen