Fahrer GM-MK 69 befährt Tempo-30 verengte Zone mit
silbernen Sportwagen aus Fahrtrichtung "Am Sonnenweg"
mit unzulässig gem. §49 StVO überhöhter Geschwindigkeit,
fährt dann rückwärts in Tempo-30 verengter Fahrbahn u.
"parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 rücksichtslos vor
u. gegenüber Einfahrten, ebenso wie schon seit 17:40 Uhr,
also über 3,5 Std. rücksichtslos-bildungsarme "DRK" Fahrerin GM-RK 701, welche seit Jahren Anwohner u. Verkehrsteilnehmer mit Steuergelder finanzierten Fahrzeugen
vor u. gegenüber Einfahrten u. in Tempo-30 verengter
Fahrbahnzone nötigt. Fachanwälte haben 300 Beweisvorlagen für Ermittlungsbehörden u. bereiten gerade
Klagen geschädigter Anwohner vor.
Ich erkenne hier keine Kennzeichen. Zu verwackelt! Kamera beim nächsten mal ruhiger halten!