Für solche Beleidigungen gibt's nicht nur Strafanzeige, sondern
auch eine großzügige Schmerzensgeldklage.
Kannst gerne noch weiter so bildungsarmen Kram schreiben,
dann wird's für Dich noch teurer.
Er "parkt" jetzt schon über 60 min rücksichtslos unzulässig
vor u. gegenüber Einfahrten in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahn, wo er Arzt- u. Pflegepersonal u. andere
Verkehrsteilnehmer nötigt.
Er hat noch nicht einmal bei Dunkelheit u. schlechter Sicht,
vorgeschriebene Lichtanlage an seinem Fahrzeug
eingeschaltet. Er soll sich mal §315b StGB durchlesen,
vorausgesetzt er hat kognitive Fähigkeiten hierfür.
Hier nötigt Fahrer Vor Platte 18a, Stadtgebiet Bergneustadt, GM-MO 14 Fachanwaltlich u. von
Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, am 26.08.2022
seit 18:46 Uhr schon über 26 min. unzulässig gem.
§12StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber fremden Einfahrten
von Menschen mit Behinderungen u. ihren Pflegepersonen, wobei er vorsätzlich wiederholt ambulante Arzt- u. Pflegebereitschaften, Krankentransport
Fahrer u. andere Verkehrsteilnehmer nötigt.
Mitteilung von Fachanwälten u. Fachleiter Kreisverwaltung an Führerscheinstelle, Ermittlungsbehörden, Bundesverband Kfz. Versicherer, Integrationsbeauftragten
für Anliegen von Menschen mit Behinderungen u. ihren
Pflegepersonen. Natürlich werden sehr gerne Arzt- u.
Pflegedienstmitarbeiter, sowie Fachleiter Kreisverwaltung,
als Zeugen solche Sachverhalte seriös bestätigen.
Hab auch noch schöne Beweisvorlage wie Typ aus Nr.18a
am 06.08.2022 Rollstuhlfahrer u. Pflegeperson in
verengter Tempo-30 Fahrbahn nötigt. Kann ich gerne mal
Führerscheinstelle geben.
Fahrer Nr.18a Vor der Platte, Bergneustadt, nötigt
Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert am 21.08.2022 ab 08:49 Uhr unzulässig §12StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber Einfahrten von Menschen mit Behinderungen, wo er ambulante Arzt-Bereitschaften, ambulante Pflegedienste u. Kranken- Behindertenfahrdienste
u. Anwohner nötigt, wobei er unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8 LImschG NRW, bei Laufenlassen von Motor
am Fahrzeug, vorsätzlich Umwelt u. Anwohner mit Motorlärm
u. Motorabgasen nötigt.
Für solche Beleidigungen gibt's nicht nur Strafanzeige, sondern
auch eine großzügige Schmerzensgeldklage.
Kannst gerne noch weiter so bildungsarmen Kram schreiben,
dann wird's für Dich noch teurer.