Wenn Jemand so bildungsarm ist, dass er offizielles
Rundschreiben örtlicher Stadtverwaltung aus Okt 2018,
in welchem Bürgermeister sogar, auf Unzulässigkeit
Abstellen Fahrzeuge in einem Tempo-30 verengten
Fahrbahnbereich hinweist, seit 4 Jahren mental nicht
rafft, freuen sich unsere Fachanwälte u. Richter schon
auf Schmerzensgeldklagen geschädigter Anwohner.
Übrigens: Nötigung u. Nachstellung von Menschen mit
Behinderungen u. ihren Pflegepersonen u. Arzt- bzw.
Krankentransportbereitschaften vor u. gegenüber Einfahrten in Tempo-30 verengten Fahrbahnzonen in
Bundesrepublik u. Nötigung von Fußgängern im vorsätzlichen Wiederholungsfall auf Gehwegen u. im
Fahrbahnbereich Tempo-30 verengter Bereich, wird
sehr empfindlich von unseren Richtern bewertet u.
wenn Arzt- u. RTW Personal als Zeugen vor Gericht
aussagen, gibt's gar keine Fahrerlaubnis mehr, sondern
hohe Schmerzensgeld- u. Verleumdungsklage.
Da sind unsere Fachanwälte sehr erfolgreich.
Hab sie auch gesehen wie sie wieder in Tempo30
Fahrbahnbereich Anwohner u. Verkehrsteilnehmer am
29.07.2022 ab 14:27 Uhr schon über 20 min nötigt.
Sag Deinem Nachbarn, er hat die Pflicht als Kleingewerbe
Betrieb, 24 Std. freie Stellplätzen auf seinem Grundstück
für Kunden u. Besucher zur Verfügung zu stellen, anstatt
Anwohner, Fußgänger u. Verkehrsteilnehmer seit Jahren
in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone zu nötigen.
Für die rücksichtslose Verkehrsteilnehmerin wird's teuer,
wenn sie von Fachanwälten Schmerzensgeldklage von
Anwohnern kriegt u. Arztbereitschaften mal Mitteilung an
Verkehrsaufsicht machen.
Fahrerin GM-MP 3012 wiederholte unzulässige Nachstellung
bei unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 "parken" vor u.
gegenüber fremden Anwohnerzufahrten, wo sie seit
Monaten vorsätzlich ambulante Arzt-Bereitschaften,
Krankentransporte, Apothekendienst u. ambulante
Pflegedienste vor Einfahrten behinderter Menschen rücksichtslos in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone
nötigt u. Teil des einzigen schmalen Gehweg Tempo-30
Fahrbahnzone zuparkt. Auch stellt im Sinne §315b StGB
nach Fachanwaltlicher Rückmeldung, ihr Fahrzeug im
Sinne vorsätzlicher Nötigung von Anwohnern u. anderen
Verkehrsteilnehmern, eine 'erhebliche vorsätzliche Beeinträchtigung Straßenverkehr vor Haus Nr.17 "Vor Platte" dar, was entsprechend Ermittlungsbehörde Staatsanwaltschaft u. Verkehrsaufsicht in Kürze von
Fachanwälten rückgemeldet wird.
GM:MP 3012Fachanwälte Strafrecht u. Verkehrsrecht2022-06-17 14:44:47
Stimmt genau: Fahrerin stellt seit Monaten unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 in einem verengten Tempo-30 Fahrbahnbereich in Form unzulässiger Nachstellung mit
Kfz. bei Behinderung Verkehrsteilnehmern u. Nötigung
von kranken u. behinderten Anwohnern im Sinne §315b
StGB nach, wobei sie ambulante Arzt-, Pflege- u. Apothekendienst u. Rettungsfahrzeuge usw. vorsätzlich
nötig. Auch müssen Kleingewerbe Betriebe mindestens
24 Std. zwei freie Stellplätze für ihre Kunden bereitstellen,
anstatt Schulkinder, kranke u. behinderte Anwohner,
Rettungsfahrzeuge u. Verkehrsteilnehmer vorsätzlich
im Straßenverkehr, in Tempo-30 verengter Fahrbahn zu
gefährden.
Fahrerin "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, §315bStGB,
29.04.2022 von 14:40 Uhr an, vor u. gegenüber fremden
Anwohnerzufahrten, wo sie ambulante Arzt-, Pflege- u.
Apothendienste, sowie Einsatz-, Räum- u. Reinigungsfahrzeuge behindert bzw. nötigt. In verengten Fahrbahnbereichen Tempo-30, hat Gesetzgeber jegliches
unzulässiges "Parken" vor u. gegenüber von Anwohner
Zufahrten verboten. Nächste Mal Anzeige wegen Nötigung
von Anwohnern wg. Nachstellungen vor fremden Anwohner
Zufahrten in Tempo-30 Fahrbahnzone mit Kfz.
Kein Fachanwalt, sondern höchstens ein Stalker