Habe auch Beweisvorlagen Video für Bundesbehinderten
Beauftragten u. Verkehrsaufsicht, wie sie Rollstuhlfahrer u.
seine Begleitung am 06.08.2022 rücksichtslos in Tempo-30
Fahrbahn genötigt u. gefährdet haben.
So etwas geht überhaupt nicht.
Rücksichtsloser SUV-Fahrer befährt 06.08.2022 mit unzulässig
gem. §49 StVO hoher Geschwindigkeit in Tempo-30 verengter
Fahrbahn "Vor Platte", Bergneustadt, steuert sein Fahrzeug
rücksichtslos vorsätzlich über Fahrbahn u. über einzigen
schmalen Gehweg Tempo-30 Fahrbahn, wo er unzulässig
gem. §12StVO Abs.1-4, gemeinsam mit einem seit 04:45 Uhr
über 6 Std. von Bewohner Haus Nr.18a "Vor Platte" unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, §315bStGB, im Fahrbahnbereich "geparkten" Kfz. GM-MD 903, an welchem
während Dunkelheit keine vorgeschriebene Lichtanlage
eingeschaltet war, vor u. gegenüber fremden Einfahrten
schwerkranker u. behinderter Anwohner, ambulante Arzt-,
Pflege- u. Krankentransport- bzw. Behindertenfahrdienste,
ambulante Apothekendienste u. einen ROLLSTUHL Fahrer
u. seine Assistenzkraft, welche bei fließendem Verkehr
wegen rücksichtsloser Nötigung durch Fahrer K-BM 323,
auf Fahrbahnmitte ausweichen mussten u. erheblich vorsätzlich vom rücksichtslosen Fahrer K-BM 326, von
Fachanwaltlich dokumentiert 14:56 Uhr bis 15:16 Uhr,
nötigt u. erheblich im Straßenverkehr unnötig vorsätzlich
gefährdet.
Junge Junge Junge. Hast du keine Hobbies?