Fahrer LÜN-RR 4 u. LÜN-C 16 nötigen vorsätzlich am
07.08.2022 Fachanwaltlich dokumentiert von 15:51 Uhr bis
17:20 Uhr, unzulässig gem. §1, §12 StVO Abs.1-4, vor u.
gegenüber von Anwohner Einfahrten in einer verengten Tempo-30 Fahrbahnzone, nötigen Rollstuhlfahrer,
Eltern mit Kinderwagen usw. auf einzigem schmalen Gehweg
Tempo-30 verengte Fahrbahn. Fahrer entfernen sich ab
17:15 Uhr mit unzulässig gem. §49 StVO hohen Tempo aus
Fahrbahnzone mit 30 km/h Höchstegeschwindigkeitsbegrenzung.
Der Mann fährt rückwärts ohne zu schauen aus seinem Parkplatz auf die Hauptstraße, zwingt mich zu einer Notbremsung, und zeigt mir seinen Stinkefinger als ich gehupt habe.
Zukünftig muss ich wohl in Hüttenberg, Hauptstraße 203 mit allem rechnen.
Fahrer LÜN-RR 4 u. LÜN-C 16 nötigen vorsätzlich am
07.08.2022 Fachanwaltlich dokumentiert von 15:51 Uhr bis
17:20 Uhr, unzulässig gem. §1, §12 StVO Abs.1-4, vor u.
gegenüber von Anwohner Einfahrten in einer verengten Tempo-30 Fahrbahnzone, nötigen Rollstuhlfahrer,
Eltern mit Kinderwagen usw. auf einzigem schmalen Gehweg
Tempo-30 verengte Fahrbahn. Fahrer entfernen sich ab
17:15 Uhr mit unzulässig gem. §49 StVO hohen Tempo aus
Fahrbahnzone mit 30 km/h Höchstegeschwindigkeitsbegrenzung.