Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO darf in engen Straßen nur so geparkt werden, dass noch 3,05m bis zum Straßenrand frei bleiben, um im Notfall Feuerwehr und Krankenwagen die Durchfahrt zu ermöglichen. Der Renault (MTK J 591) lässt hier viel weniger Platz frei. Im Notfall verhindert das Parkverhalten des Renault eine mögliche Rettung.
Wenn in der Sackgasse ein Brand ausbricht, wird dann der Besitzer des Renault von der Brandschutzversicherung der Beschädigten zur Verantwortung gezogen?
Wenn jemand stirbt, weil der Rettungswagen wegen des Renault nicht an das Ende der Sackgasse kommt, wird dann der Besitzer/Fahrer des Renault der fahrlässigen Tötung angeklagt?
Ist das Kennzeichen eines Renault, der immer in der Borngasse in 65824 Schwalbach parkt. Bei der Borngasse handelt es sich um eine Sackgasse. Der Renault parkt immer so, dass es schwierig ist, daran mit einem Auto der unteren Mittelklasse vorbeizufahren, ohne sich Kratzer an der gegenüberliegenden Mauer zu holen.
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO darf in engen Straßen nur so geparkt werden, dass noch 3,05m bis zum Straßenrand frei bleiben, um im Notfall Feuerwehr und Krankenwagen die Durchfahrt zu ermöglichen. Der Renault (MTK J 591) lässt hier viel weniger Platz frei. Im Notfall verhindert das Parkverhalten des Renault eine mögliche Rettung.