Ohoh, was habe ich hier mit neinem dummgeschwätze nur wieder angestellt. Schnell ne Flasche KnallkömbausmnAldi in Kopf schrauben und wieder unzurechnungsfähig sein fürs nöchste Kackfoto und Schwachinnsgebrabbel 😂😂😂
Jawollo! Und dazu noch eine Flasche vom guten Doppelkorn, damit die Bilder beim nächsten bösen bösen Hinterlandkafffalschparker genauso verwackelt und unscharf werden
Beruhigt euch, meine dreigeteilten Persönlichkeiten. Wir trinken jetzt erstmal schön ein Sechserpack Karlskrone aus dem Lidl, dann wird das schon wieder!
Hab sie auch schon seit 20 min "Vor Platte 13" im Stadtgebiet
Bergneustadt da unzulässig auf einem Bürgersteig mit ihrem Mercedes Fahrzeug "herumparken" gesehen. Offensichtlich kann sie Links u. Rechts auch nicht unterscheiden, wenn sie
schon in Gegenfahrtrichtung vorsätzlich gem. §315bStGB
Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt u. Fußgänger vorsätzlich nötigt u. vielleicht sollte man ihr nochmal in
Fahrschule erklären, dass man bei Dunkelheit eine Lichtanlage am Fahrzeug in Deutschland einschalten muss.
Hier nötigt Fahrerin amtl. Kennzeichen SU-AJ 531 Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung für
Staatsanwaltschaft dokumentiert rücksichtslos mit ihrem
Fahrzeug unzulässig gem. §12StVOAbs.1-4 vor u. gegenüber
fremden Einfahrten in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber,
wobei sie dreist seit 03.12.2022 ab 16:22 Uhr, schon über
15 min Fußgänger auf Gehweg verengte Tempo-30 Fahrbahnzone nötigt, noch dazu in vorsätzlich gem. 315bStGB unzulässig "parken" in Gegenfahrtrichtung auf
einem Gehweg Tempo-30 verengte Fahrbahn, wobei sie
bei Dunkelheit u. schlechten Sichtverhältnissen noch nicht
einmal eine vorgeschriebene Lichtanlage an ihrem Fahrzeug
eingeschaltet hat.
Mitteilung von Fachanwälten u. Fachleiter Kreisverwaltung
an Staatsanwaltschaft u. Verkehrsaufsicht.
es wird Zeit, zur "Platte" zu fahren und diesem grenzdebilen Typen die Nase geradeaus ins Hirn zu boxen!!!