Nummernschild WI-TK2203
Land: Hessen
Region: Wiesbaden und Hessische Polizei

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WI:TK 2203 2022-07-02 12:50:24

Vielleicht einfach mal aufhören, hier den Dorfsheriff zu spielen. Keine Sau interessiert sich für "Vor der Platte"
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WI:TK 2203 2022-07-02 08:04:02

Verkehrsteilnehmer werden am 02.07.2022 Zeugen, wie
rücksichtsloser Fahrer Nr.18a "Vor Platte" um 06:11 Uhr,
als Beifahrer bei Verstoß CoronaSCHVO NRW, im
Fahrzeug GM-MD 809, Typ "BMW", unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4, auf Höhe seines, seit 01.07.2022 21:04 Uhr schon unzulässig 11 Std. vor u. gegenüber Einfahrten von kranken u. behinderten Anwohnern rücksichtslos "geparkten" Fahrzeug WI-TK 2203, welches während Dunkelheit ohne Lichtanlage erheblich Verkehrssicherheit im Sinne gem. §315b StGB vorsätzlich beeinträchtigt, Fahrer
GM-MD 809 unzulässig gem. §12 StVO, vor u. gegenüber Anwohner Zufahrten auf gleicher Höhe seines unzulässig seit 11 Std. "geparkten" Kfz. WI-TK 2203, in einer verengten
Tempo-30 Fahrbahnzone "parkt" u. andere Autofahrer
nicht mehr Fahrbahn nutzen konnten.
Beweisvorlagen Video von Fachanwälten für Ermittlungsbehörde u. Führerscheinstelle.
Auch bestätigt Verkehrsaufsicht, dass schon im Okt 2018,
offizielles Rundschreiben Stadtverwaltung Bürgermeister,
an alle Anwohner im verengten Tempo-30 Fahrbahn Bereich
erfolgte, in welchem auf Unzulässigkeit von "Parken" in
verengten Tempo-30 Fahrbahnzone, wegen Behinderungen
von Rettungs-, Feuerwehr- u. Arztfahrzeugen, hingewiesen
wurde. Vielleicht einfach mal StVO lesen.
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WI:TK 2203 2022-07-03 07:26:31

Steck dir die CoronaSCHVO in deinen Arsch! Du bist bestimmt genauso einer von diesen Sitzpissern, die immer noch #wirwollenmaskenpflicht fordern!
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WI:TK 2203 2022-07-01 22:00:23

Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 am
01.07.2022 ab 19:04 Uhr über 40 min u. ab 20:58 Uhr seit
60 min vor u. gegenüber Anwohner Einfahrten schwer erkrankter Anwohner, welche auf ambulante Arzt-, Pflege-
u. Apothekendienste angewiesen sind "Vor Platte 18a",
in einem Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich, wo sein
Fahrzeug WI-TK 2203, ab Beginn Dunkelheit ohne vorgeschriebene eingeschaltete Lichtanlage am Fahrzeug
im Sinne §315b StGB, eine erhebliche Beeinträchtigung
Verkehrssicherheit darstellt.
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