Fahrzeug wird unzulässig im Sinne StVO §12 Abs. 1-4, im
verengten Fahrbahnbereich, in Gegenfahrtrichtung "geparkt".
Vermutlich Fahrer- /in mit bildungsarmen Hintergrund.
Der Pfosten ist mir auch schon mehrfach im Bereich Kassel aufgefallen. Wahrscheinlich hat ihn bisher noch kein Mädel mal ran gelassen... Habt also Mitleid mit der armen Wurst...
Der ist doch gerade wirklich wieder hier angefahren gekommen mit lauter Musik!! Herr schmeiß Hirn vom Himmel!! Wenn mein Sohn nochmal aufgeweckt wird werde ich raus gehen!!!
Fahrzeug wird unzulässig im Sinne StVO §12 Abs. 1-4, im
verengten Fahrbahnbereich, in Gegenfahrtrichtung "geparkt".
Vermutlich Fahrer- /in mit bildungsarmen Hintergrund.