Nummernschild D-GO222
Land: Nordrhein-Westfalen
Region: Düsseldorf

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D:GO 222 2021-06-12 16:21:06

Rücksichtlose Fahrerin "parkt" unzulässig gem. §12StVOAbs1-4
in Fahrbahnbereich verengter Tempo-30 Zone vor / gegenüber fremden Anwohnerzufahrten in Gegenfahrtrichtung u. behindert Rettungsfahrzeuge u. andere Verkehrsteilnehmer.
Auch hält sie keine vorgeschriebenen Mindestabstände ein.
Wieso parkt Sie eigentlich nicht auf den freien Stellplätzen
vor Haus Nr.17 "Vor der Platte", Bergneustadt ????
Mitteilung an Verkehrsaufsicht u. Zeugenaussagen schon zeitnah erfolgt.
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D:GO 222 2021-06-14 10:02:06

Du haust hier Sachen mit Paragraphen raus, die überhaupt nicht passen. Frage ist, wer hier der Troll ist.

§ 12
Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
2. im Bereich von scharfen Kurven,
3. auf Einfädelungs- und auf Ausfädelungsstreifen,
4. auf Bahnübergängen,
5. vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
5. vor Bordsteinabsenkungen.
(3a) 1Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
3. in Kurgebieten und
4. in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig. 2Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen sowie für das Parken von Linienomnibussen an Endhaltestellen.
(3b) 1Mit Kraftfahrzeuganhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als zwei Wochen geparkt werden. 2Das gilt nicht auf entsprechend gekennzeichneten Parkplätzen.
(4) 1Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren. 2Das gilt in der Regel auch, wenn man nur halten will; jedenfalls muss man auch dazu auf der rechten Fahrbahnseite rechts bleiben. 3Taxen dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen, die auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, Fahrgäste ein- oder aussteigen lassen. 4Soweit auf der rechten Seite Schienen liegen sowie in Einbahnstraßen (Zeichen 220) darf links gehalten und geparkt werden. 5Im Fahrraum von Schienenfahrzeugen darf nicht gehalten werden.
(4a) Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt, ist hierzu nur der rechte Gehweg, in Einbahnstraßen der rechte oder linke Gehweg, zu benutzen.
(5) 1An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht; der Vorrang bleibt erhalten, wenn der Berechtigte an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken oder wenn sonst zusätzliche Fahrbewegungen ausgeführt werden, um in die Parklücke einzufahren. 2Satz 1 gilt entsprechend, wenn an einer frei werdenden Parklücke gewartet wird.
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
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D:GO 222 2021-06-13 14:30:32

KSK-Spinner, lern es doch endlich...niemand will dich hier haben.
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D:GO 222 2020-10-18 10:43:00

Bla bla bla...interessiert keine Sau was in Bergneustadt abgeht
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D:GO 222 2021-06-23 18:01:14

Dä Hans Worscht hä hatt et doch jesacht, watt Ambach is!
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D:GO 222 2021-06-15 15:55:56

Wie viele Leute sind auf der Autobahn / der Schnellstraße unterwegs und wie viele in einem kleinen Dorf? Das ist wohl mal ein ganz gewaltiger Unterschied.
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D:GO 222 2021-06-15 12:29:38

Wo es stattfindet und ob es vielleicht wenige interessiert, spielt überhaupt keine Rolle. Warum ist ein Unrecht / Vergehen auf einer BAB, Bundesstraße oder der hippen Großstadt mehr erwähnenswert, als in einem kleinen Wohngebiet nicht? Seltsame Logik…
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D:GO 222 2021-06-14 22:47:58

@Hans Wurst. Nerv nicht.
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D:GO 222 2021-06-14 16:06:58

Nein. Was in irgendeiner Seitenstraße in einem Kaff wie Bergneustadt passiert interessiert tatsächlich die allerwenigsten.
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D:GO 222 2021-06-14 09:11:09

Doch tut es. Auch wenn „Jasmin“ es hier in einem, sagen wir mal, Beamtendeutsch präsentiert, ändert es nichts an der Tatsache, dass sich die Verkehrsteilnehmer gesetzeswidrig verhalten haben. Somit hat der Beitrag hier auf AP definitiv seine Daseinsberechtigung - im Gegensatz zu solchen infantilen und trolligen Beleidigungsbeiträgen darunter. Diese tun nämlich nichts dazu beitragen.
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