Stachelt Motorradfahrer und andere PKW-Fahrer zu Rennen auf.
Nimmt PKW nach §18 StVO unter Vorsatz die Vorfahrt, und überschreitet regelmäßig auf der B9 / A650 die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30km/h.
Zusätzlch fährt er am helligsten Tag mit Nebelscheinwerfer, die Auspuffanlage ist unzulässig laut.
Meines Erachtens sollte man dem Fahrer nach §46 FeV die Fahrerlaubnis entziehen.
Stachelt Motorradfahrer und andere PKW-Fahrer zu Rennen auf.
Nimmt PKW nach §18 StVO unter Vorsatz die Vorfahrt, und überschreitet regelmäßig auf der B9 / A650 die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 30km/h.
Zusätzlch fährt er am helligsten Tag mit Nebelscheinwerfer, die Auspuffanlage ist unzulässig laut.
Meines Erachtens sollte man dem Fahrer nach §46 FeV die Fahrerlaubnis entziehen.