Fahrer befährt unzulässig gem. §123 StGB fremde Anwohner
Grundstücke 19.07.2022 von 15:26 Uhr bis 15:40 Uhr, "parkt"
dann unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 rücksichtslos vor
u. gegenüber fremden Anwohner Einfahrten in einem
Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich, wo er sich mit
Bewohner Nr.18a Vor der Platte, Bergneustadt "unterhält",
während er vorsätzlich Anwohner u. Verkehrsteilnehmer
ambulante Arzt-, Pflege- u. Apothekendienste, Krankentransporte usw. welche auf fremde
Anwohnergrundstücke einbiegen müssen, vorsätzlich nötigt
u. im Straßenverkehr beeinträchtigt bzw. gefährdet.
Dir bekommen die hohen Temperaturen wohl nicht, hm?