Nummernschild GM-B2727
Land: Nordrhein-Westfalen
Region: Gummersbach / Oberbergischer Kreis

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GM:B 2727 2022-07-19 09:41:21

die Kommentare sind wieder feinstes Mett :D
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GM:B 2727 2022-07-19 12:45:29

Man kann leider nicht sagen, ob das hier ein Troll ist oder wirklich jemand, der es ernst meint...
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GM:B 2727 2022-07-17 21:42:07

Hab ihn auch gesehen. Sehr rücksichtsloser Fahrer.
So Leute sollten eigentlich keine Fahrerlaubnis erhalten.
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GM:B 2727 2022-07-18 18:08:39

Sind deine Tabletten wieder alle oder hat die Geschlossenen wieder ausgang ??
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GM:B 2727 2022-07-18 06:19:48

Wir wissen doch alle hier, dass "Karin" und "Verkehrsrecht" ein und dieselbe Person sind...Was hat dich eigentlich dazu gebracht, jetzt wieder so loszulegen? Vorher warst du sooo schön ruhig und jetzt nervst du wieder alle ab.
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GM:B 2727 2022-07-17 22:11:38

Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 am
17.07.2022 von 21:13 Uhr bis 21:30 Uhr, rücksichtslos u.
dumm-dreist vor u. gegenüber fremden Einfahrten von
kranken u. behinderten Menschen in einer Tempo-30
verengten Fahrbahnzone, wobei er ambulante Arzt-,
Pflege-, Apothekendienste u. Krankentransporte, Anwohner u. andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich nötigt
u. ihnen wiederholt mit Kfz. nachstellt, was sehr gerne
Fachanwälte für Strafrecht u. Verkehrsrecht, jederzeit
Ermittlungsbehörden u. Verkehrsaufsicht bestätigen
werden. Fahrer lässt vorsätzlich unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8 LImschG, unnötig Motor am
Fahrzeug laufen u. nötigt u. belästigt kranke u. behinderte
Anwohner in späten Abendstunden vorsätzlich mit
Motorabgasen u. Motorlärm für über 15 min, wo er
dummdreist in Tempo-30 Fahrbahn "parkt".
Fahrer befährt dann unzulässig gem. §123 StGB
rücksichtslos in späten Abendstunden fremde Anwohnergrundstücke u. nötigt Anwohner.
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GM:B 2727 2022-07-17 21:41:14

Fahrer Nr.18a "Vor Platte", nötigt in wiederholter Form unzulässiger strafrelevanter Nachstellung mit Kfz. vor u.
gegenüber fremden Einfahrten von kranken u. behinderten
Anwohnern im Sinne §238 StGB, §12 StVO Abs.1-4,
wobei er vorsätzlich am 17.07.2022 von 21:14 Uhr bis 21:30 Uhr, unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8 LImschG,
Anwohner u. Umwelt bei unnötig Laufenlassen Motor, mit
Motorlärm u. Motorabgasen nötigt u. ambulante Arzt-, Pflege,
u. Apothekendienste, Krankentransporte u. andere Verkehrsteilnehmer in einer Tempo-30 verengten Fahrbahn
nötigt. Fahrer befährt unzulässig gem. §123 StGB, fremde
Anwohnergrundstücke u. verstößt mit Insassen gegen
CoronaSCHVO Vorgaben Infektionsschutz.
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