Kann es sein dass du selber ein Fahrverbot hast weil du deinen Karren Schrott gefahren hast und du jetzt deshalb jeden noch so kleinen Scheiß hier kommentierst??
Rücksichtslose Fahrerin "parkt" ab 18:00 Uhr, unzulässig im
verengten Tempo-30 Fahrbahnbereich, "Vor der Platte 13",
Bergneustadt, rücksichtlos auf Bürgersteig. Andere Partygäste
"parken" seit Stunden, teilweise entgegen Fahrtrichtung im
Kurvenbereich, was andere Verkehrsteilnehmer im Sichtfeld
behindert.
Auf dem nicht eingefriedeten Privatgrundstück Nr.18a, wird seit Jahren unzulässig §3Abs.1Satz1 i.V.m §3 Abs.5, ein abgemeldetes Kfz Typ "BMW", rot seit 2018, ebenso wie seit 08.03.2020, ein erheblich beschädigter "Corsa", schwarz,
gelagert: Beide Fahrzeuge, sind gemäß Grundsatzurteil
OLG Karlsruhe, gem. §4Abs.2Satz5, sog. "Abfall".
Fahrzeughalter sind umgehend verpflichtet, abgemeldete
Unfall- / Kfz, in einem anerkannten Fachbetrieb zu entsorgen.
Beide Kfz, standen zudem noch ohne ausreichenden Witterungsschutz, auf befestigtem Untergrund ohne Fugenverschluss, was gemäß EU- WRR Wasserrahmenrichtlinie EU- 2000/60 EG u. WHG Wasserhaushaltsgesetz NRW, absolut unzulässig ist.
Auch werden Verkehrsteilnehmer u. Anwohner, seit Jahren
dadurch belästigt, weil Besucher von Nr.18a, "regelmäßig"
unzulässig gem. §12StVOAbs.1-4, im verengten Fahrbahnbereich Tempo-30 "parken".
Kann es sein dass du selber ein Fahrverbot hast weil du deinen Karren Schrott gefahren hast und du jetzt deshalb jeden noch so kleinen Scheiß hier kommentierst??