Besucherin Haus Nr.17 "Vor der Platte", parkt unzulässig im
Sinne StVO§12Abs.1-4, im verengten Fahrbahnbereich einer
Tempo-30 Straße, vor u. gegenüber anderen Anwohner- Einfahrten. Auch "parkt" sie den Bürgersteig dreist zu u. hält
den Mindestabstand vor Einfahrten nicht ein.
14.02.2020 ab 13:06
Besucherin Haus Nr.17 "Vor der Platte", parkt unzulässig im
Sinne StVO§12Abs.1-4, im verengten Fahrbahnbereich einer
Tempo-30 Straße, vor u. gegenüber anderen Anwohner- Einfahrten. Auch "parkt" sie den Bürgersteig dreist zu u. hält
den Mindestabstand vor Einfahrten nicht ein.
14.02.2020 ab 13:06