Fahrerin "parkt" 7 Okt 2021, in Zeit 13:55 Uhr - 15:00 Uhr,
unzulässig §12StVO Abs.1-4, in einer Fahrbahn verengten
Tempo-30 Zone Nr.17, Vor der Platte, Bergneustadt, rücksichtslos vor / gegenüber fremden
Anwohner Zufahrten u. behinderte ambulante Arztdienste,
ambulante Pflegedienste, Einsatzfahrzeuge usw.
Beweisvorlagen schicken unsere Fachanwälte zeitnah
Verkehrsminister NRW. Stadtverwaltung hatte in offiziellen
Schreiben Okt 2018 hingewiesen, keine Fahrzeuge im
verengten Tempo-30 Zonen Fahrbahnbereich u. auf Gehwegen abzustellen.
Oberst Jordan frisch nach dem Entzug.