Fahrerin parkt unzulässig im Sinne §12StVO Abs. 1- 4, in
rücksichtsloser Weise im verengten Fahrbahnbereich einer
Tempo- 30- Zone, unmittelbar gegenüber einer Anwohner-
Zufahrt. Auch der offizielle Hinweis des hauptamtlichen Bürgermeisters v. Okt 2018, der an alle Anwohner verteilt wurde, bitte nicht unnötig durch unzulässige im verengten
Fahrbahnbereich "geparkte" Fahrzeuge, mögliche Einsatzfahrzeuge zu behindern u. noch dazu andere Anwohner, welche auf Pflegedienste, Apothekendienste angewiesen sind "zuzuparken", scheiterte vermutlich am Bildungsniveau der Fahrzeugführer
KSK-Mann scheint ein Mensch ohne Hobbys zu sein. Spielt sich auf wie ein Blockwart.