"Vor der Platte" Stadtgebiet Bergneustadt: Eigentümer lässt
seit Jahren, Handwerksbetriebe einfach unzulässig im Sinne
StVO§12Abs.1-4, vor seinem Haus auf dem Bürgersteig, im
verengten Fahrbahnbereich einer Tempo-30 Straße "parken",
obwohl auf seinem Privatgrundstück, mind. 3 freie Parkflächen vorhanden sind. Hier parkt ein Fahrzeug
BN-TG 55, für über 1 Std. rücksichtslos den Bürgersteig zu.
Alter, wie krank bist du denn. Bist ja ein richtiger Psycho. Wie soll er denn sonst das Heizöl anliefern ? Hoffe du erwartest auch so ne Lieferung und der Fahrer sagt er darf ja so nicht cor deinem Haus „parken“ und Öl anliefern. Dann muss ws nur noch richtig Winter geben und so richtig kalt bei dir in der Bude werden. Vielleicht werden dann mal deine Synapsen nal wieder richtig sortiert.
Gefahrgut- Transporter "parkt" unzulässig auf Bürgersteig u.
im verengten Tempo-30 Fahrbahnbereich am 13.02.2020 in
der Zeit v. 16 Uhr bis 16:40 Uhr.
Gefahrgut- LKW ist nicht vorschriftsmäßig abgesichert.
Am Gefahrgut- Transporter ist noch nicht einmal eine
Warnblinkanlage eingeschaltet.
Auch wird einfach der Tankschlauch über den Bürgersteig
auf das Privatgrundstück "Vor der Platte" in Bergneustadt
verlegt, ohne das Hindernis, für Fußgänger zu markieren.
Lächerlich, dieser KSK-Mann.
Klappt es nicht mit der Erektion, sei der Depp der Nation!