Fahrer befährt unzulässig §123 StGB rücksichtslos fremde
Anwohnergrundstücke von kranken u. behinderten Anwohnern am 23.07.2022, "parkt" dann seit 16:11 Uhr unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber Einfahrten von Anwohnern in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone vor "Vor Platte 13", Bergneustadt, noch dazu unzulässig auf einzigem schmalen Gehweg Tempo-30 Fahrbahnzone, welchen insb. in Ferienzeit, Fußgänger nutzen.
mit der Linie 301 der OVAg kommt man in seine Gegend. Vielleicht mache ich das bei Gelegenheit x)))