Fahrer "parkt" ab 05.04.2020 ab 18 Uhr, seit 15 Std. rücksichtslos auf dem Bürgersteig u. auf der verengten Fahrbahn einer Tempo-30 Straße - so viel zum Thema:
"Rücksichtnahme" auf ältere u. mobilitätseingeschränkte
Fußgänger in "Corona-Krise" !
Fahrer "parkt" seit Jahren unzulässig im Sinne StVO§12Abs1-4
in verengtem Tempo-30 Fahrbahnbereich, im Stadtgebiet
Bergneustadt "Vor der Platte"
Auch "parkt" er unzulässig in Gegenrichtung.
Fahrer parkt "regelmäßig" unzulässig im Fahrbahnbereich einer
Tempo30 verengten Straße. Auf höfliche Bitte, sein Fahrzeug
bitte nicht gegenüber bzw. vor Anwohner- Zufahrten abzustellen, sein Kommentar: "ehrlich gesagt... interessiert mich nicht". Als er seinen Caravan unzulässig, ohne Nummernschilder, im verengten Fahrbahnbereich einer
Tempo30 Zone abstellte, konnten Kinder eines Kindergartens
nur mit äußerster Mühe, sich über den Bürgersteig bewegen.
Fahrer "parkt" ab 05.04.2020 ab 18 Uhr, seit 15 Std. rücksichtslos auf dem Bürgersteig u. auf der verengten Fahrbahn einer Tempo-30 Straße - so viel zum Thema:
"Rücksichtnahme" auf ältere u. mobilitätseingeschränkte
Fußgänger in "Corona-Krise" !