BMW Fahrer was will man da erwarten. Die haben alle Minderwertigkeitskomplexe, 90% Proleten Karren von kleinen 18-25 jährigen die Automarke ist schon so versifft von Yusuf und Mustafa ... Kein wunder. Wer nicht fahren kann, kann erst Recht nicht parken.
Fahrerin GM-JK 1208, BMW, nötigt Fachanwaltlich u.
von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, 12.01.2022
um 13:19 Uhr unzulässig befahren Tempo-30 Gehweg
"Vor Platte 17" Stadtgebiet Bergneustadt, unzulässig
gem. §315bStGB "parken" auf Gehwegen einer Tempo-30
verengten Fahrbahnzone u. unzulässig "parken" gem.
§12 StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber fremden Einfahrten,
wo sei seit Jahren Fachanwaltlich dokumentiert, Menschen mit Behinderungen u. ihre ambulanten Notarzt-, Pflege-, Krankenfahrten- u. Apothekendienste nötigt.
Strafantrag u. Schmerzensgeldklage von Fachanwälten
geschädigter Anwohner.
Am 23.05.2022 ab 13:00 Uhr wurden Anwohner Zeugen,
wie Fahrerin GM-JK 1208, rücksichtslos u. im Sinne
§315b StGB vorsätzliche erhebliche Beeinträchtigung
von Sicherheit im Straßenverkehr, über einzigen schmalen
Tempo-30 Gehweg mit ihrem "BMW" fährt, dann auch
noch unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, bei unzulässig
gem. §30 StVO Abs.2 u. §11a Fn8 LImschG NRW laufenden Motor, vor u. gegenüber fremden Anwohnerzufahrten, hinter einem ebenfalls unzulässig
gem. §12 StVO Abs. 1-4 seit 11:49 Uhr schon über 68 min rücksichtslos vor u. gegenüber fremden Anwohner Ein-
u. Ausfahrten im verengten Tempo-30 Fahrbahnbereich
"geparkten" Kfz. GM-DH 138 Nr.17 Vor Platte, auf Gehweg
Tempo-30 Fahrbahnzone "parkt".
Seit Jahren nötigen u. behindern in Form von vorsätzlicher
Nachstellung mit Kfz., Bewohner u. Kunden Nr.17 Vor Platte, andere Anwohner welche auf ambulante Arzt-,
Pflege- u. Apothekendienste angewiesen sind, nötigen
Einsatzfahrzeuge durch unzulässiges "Parken" in verengten Tempo-30 Zonen u. nötigen u. gefährden
Schulkinder auf Gehweg Tempo-30 Zone.
Hier sollte Gesetzgeber Eignung zur Teilnahme am
Straßenverkehr überprüfen.
Schlecht hören tut sie gut. "Parkt" schon wieder am
03.02.2022 unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 vor
fremden Anwohnerzufahrten.
Sie sollte sich die Studien-Ergebnisse Universität Helsinki
von Jan 2022, mit statistisch nachgewiesenen rücksichtslosen Verhalten von BMW, Audi u. Mercedes
Fahrzeugführern anschauen... u. sich mal im neuen
Bußgeldkatalog schlau machen.
Besucherin von Haus Nr.17 "Vor der Platte", Bergneustadt,
"parkt" unzulässig im Sinne §12Abs.1-4, im verengten
Fahrbahnbereich einer Tempo30 Straße, vor / gegenüber
Anwohner Einfahrtenn mit ihrem blauen BMW GM-JK1208
u. Einhaltung von Mindestabständen zu Anwohnerzufahrten.
BMW Fahrer was will man da erwarten. Die haben alle Minderwertigkeitskomplexe, 90% Proleten Karren von kleinen 18-25 jährigen die Automarke ist schon so versifft von Yusuf und Mustafa ... Kein wunder. Wer nicht fahren kann, kann erst Recht nicht parken.