Fahrerin "parkt" unzulässig im Sinne §12StVO am 22 Feb 2020,
im verengten Fahrbahn- Bereich einer Tempo-30 Zone im
Stadtgebiet Bergneustadt, hält Mindestabstände zu Zufahrten
von Anwohnern nicht ein u. belästigt Samstag Abend Anwohner mit Musik über 50dzb.
Boah Typ... Musst du hier alles mit deinen Falschparkern zumüllen? Hast du keine anderen Sorgen?