Rücksichtsloser Fahrzeugführer GM-NL 702, Nr.18a Vor Platte, befährt unzulässig § 123 StGB am 14.07.2022 um 11:00 Uhr fremde Anwohnergrundstücke, nötigt mit Fahren auf einzigem schmalen Gehweg in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone Fußgänger, "parkt" dann dreist unzulässig §12 StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber fremden Anwohner Einfahrten kranker u. behinderter Anwohner, welcher er bei Ausfahrt mit seinem Fahrzeug nötigt.
Rücksichtsloser Fahrzeugführer GM-NL 702, Nr.18a Vor Platte, befährt unzulässig § 123 StGB am 14.07.2022 um 11:00 Uhr fremde Anwohnergrundstücke, nötigt mit Fahren auf einzigem schmalen Gehweg in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone Fußgänger, "parkt" dann dreist unzulässig §12 StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber fremden Anwohner Einfahrten kranker u. behinderter Anwohner, welcher er bei Ausfahrt mit seinem Fahrzeug nötigt.