Hast wohl zuviel Vodka auf Eurer Familienfeier gesoffen.
Mach die Augen auf u. schau in die neue Straßenverkehrsordnung, oder müssen Wir Dir die erst noch
übersetzen...
Fahrzeugführer "parkt" unzulässig im Sinne StVO §12 Abs.1-4,
im verengten Tempo30- Fahrbahnbereich vor / gegenüber
Anwohnereinfahrten u. behinderte Pflegedienst / Einsatzfahrzeuge.
wenn der noch mal in 30- Zone unzulässig "parkt" u. sich
besoffen nachts hinters Steuer setzt, rufen Wir alle sofort mal
bei Eurer Verkehrspolizeibehörde zeitnah an. Haben den
Typen schon auf unserem Radar.
Zeugen haben besoffenen Fahrer u. seine angetrunkene
Beifahrerin in der Nacht gesehen, wie zuerst er sich hinters
Steuer setzte u. nach ein par Metern Fahrerwechsel gemacht
wurde. "parkt" der noch einmal in Zukunft unzulässig im
verengten Fahrbahnbereich Tempo-30 u. setzt sich besoffen
hinters Steuer, wird der Typ nie wieder einen deutschen
Führerschein kriegen. Muss man als Eltern Sorge wegen
seinen Kindern haben, wenn so rücksichtslose angetrunkene
Migranten- Mitbürger sich hinters Steuer setzen.
Zeugen können da Verkehrspolizei einiges zu sagen.
Auf dem Bild sieht alles normal aus, wo ist denn genau gegenüber vom Fahrzeug eine Einfahrt ??