Vielen Dank an die Bundeswehr Reservisten, welche auch in
NRW u. in Baden- Württemberg, in der Corona- Krise unterstützen u. ihr eigenes Leben noch für so Migranten-Raser,
welche Kinder in Tempo-30 Zonen gefährden riskieren.
Neuer Verkehrs-Nötiger 'Rekord' Vor der Platte 18a,
Stadtgebiet Bergneustadt, Fachanwaltlich u. von
Notfallmedizinern dokumentiert: "Rote Kreuz e.V."
rücksichtslose Fahrerin GM-RK 701, nötigt seit nachweislich 03.02.2023 ab 15:40 Uhr bis 07.02.2023 um 14:30 Uhr, insgesamt ÜBER 230 Std. unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4, unzulässig gem. OVG Bremen
1 LC 64/22 u. 1 LC 66/22 "illegale Falsch- u. Aufsetzparker
in WOHNGEBIETEN, welche nach Auffassung Gesetzgeber, täglich erheblich die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden u. Städte u. Kommunen vom
Gesetzgeber angemahnt werden, täglich Vorgaben des
Gesetzgebers gegen solche illegalen Falsch- u. Aufsetzparker in Wohngebieten, umzusetzen" v. 22.12.2022, unzulässig gem. BGH Fünfter Zivilsenat
Urteil V ZR 154/10 v. Juli 2011 "Zuparken u. Blockieren
von Einfahrten", unzulässig gem. AN 14 K 22.00468 u.
AN 14 K 21.011431 v. 02.11.2022 14. Kammer Verwaltungsgericht Ansbach... vor u. gegenüber
Anwohner Einfahrten in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahnzone mit nur einem Gehweg u. klaren Vorgaben
vom Gesetzgeber, bei Fachanwaltlich u. von Notfallmedizinern zur Beweisvorlage dokumentierten,
jahrelangen vorsätzlichen wiederholten Nachstellungen
von Anwohnern im Status Menschen mit Behinderungen
u. ihren Pflegepersonen, ihren ambulanten täglichen
Notarzt-, Palliativ-notärztlichen u. Krankenpflege-, sowie
ihren täglichen Krankenfahrten- u. Apothekenbereitschaften, bei vorsätzlicher jahrelanger
erheblicher Gefährdung u. Nötigung von Verkehrsteilnehmern.
Hier nötigt seit nachweislich 03.02.2023, 15:40 Uhr,
Fahrerin GM-RK 701, "Vor der Platte 18a", Stadtgebiet Bergneustadt, Fachanwaltlich u. von Notfallmedizinern geschädigter Anwohner für Gericht dokumentiert, unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, unzulässig gem. OVG Bremen aktuelle Urteile 1 LC 64/22, 1 LC 66/22 "illegale
Falsch- u. Aufsetzparker in Wohngebieten, welche nach
Auffassung Gesetzgeber, täglich erheblich Sicherheit im
Straßenverkehr gefährden u. OVG Bremen, Städte u.
Kommunen mit Nachdruck anmahnt, gegen solche illegalen Falsch- u. Aufsetzparker in Wohngebieten, täglich
vorzugehen" v. 22.12.2022, unzulässig gem. BGH Urteil
V ZR 154/10, unzulässig gem. AN 14 K 22.00468 u.
AN 14 K 21.01431 v. 02.11.2023 Verwaltungsgericht
Ansbach "illegale Falsch- u. Aufsetzparker, welche
nach Auffassung vom Gesetzgeber, von Städten u.
Kommunen nicht länger 'toleriert' werden dürfen u.
Städte u. Kommunen, klare Vorgaben vom Gesetzgeber,
täglich umzusetzen haben"... schon seit ÜBER 64 Std.
vor u. gegenüber Einfahrten u. im Fahrbahnbereich
Tempo-30 Fahrbahnzone, in Form Fachanwaltlich dokumentierter vorsätzlicher, jahrelanger Nachstellungen
u. Nötigungen mit Kfz. von Anwohnern u. Verkehrsteilnehmern.
GM:RK 701Fachanwälte Strafrecht u. Verkerhrsrecht2023-02-04 08:02:42
Hier nötigt seit Jahren polizeiaktenkundige Mitarbeiterin
"Rote Kreuz e.V. Kreisverband Oberberg", Fachanwaltlich
u. von Notfallmedizinern dokumentiert, zunächst am
03.02.2023 von 15:40 Uhr bis 19:00 Uhr, dann von
03.02.2023 19:30 Uhr bis 04.02.2023, schon über 600 min ( ! ) unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, unzulässig gem.
OVG Bremen aktuelle Urteile 1 LC 64/22 u. 1 LC 66/22
v. 22.12.2022 "illegale Falsch- u. Aufsetzparker in Wohngebieten, welche nach Auffassung Gesetzgeber,
täglich erheblich Sicherheit im Straßenverkehr gefährden
u. Städte u. Kommunen vom OVG angemahnt werden,
täglich klare Vorgaben vom Gesetzgeber, gegen solche
illegalen Falsch- u. Aufsetzparker, umzusetzen";
s. a. aktuelle Urteile 14. Kammer Verwaltungsgericht
Ansbach AN 14 K 22.00468 u. AN 14 K 21.01431 v.
02.11.222 "illegale Falsch- u. Aufsetzparker in Wohngebieten, welche von Bürgern grundsätzlich fotografiert werden dürfen, noch dazu, wo Städte u.
Kommunen ihrer täglichen Pflicht zur Umsetzung klarer
Vorgaben vom Gesetzgeber nicht nachkommen";
s. a. BGH Urteil V ZR 154/10 v. Juli 2011 "rechtswidrige
Beeinträchtigung des Eigentums durch illegale Falsch-
u. Aufsetzparker vor Einfahrten"... vor u. gegenüber
Anwohner Einfahrten in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahnzone im Stadtgebiet Bergneustadt.
Hier nötigt Fahrerin GM-RK701 Vor Platte, Stadtgebiet
Bergneustadt, Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, seit 21.Okt.2022 um 15:13 Uhr, mit Steuerzahlermitteln finanzierten Firmenfahrzeug
"Rote Kreuz", schon über 24 Std. , bei Dunkelheit u.
schlechten Sichtverhältnissen noch nicht einmal vorgeschriebener eingeschalteter Lichtanlage am Fahrzeug, unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, Anwohner
im Status Menschen mit Behinderungen, ambulante
Arzt-, Pflegedienste, andere Verkehrsteilnehmer, vor u.
gegenüber Einfahrten in einer Tempo-30 verengten Fahrbahn mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber.
Fahrerin GM-RK 701, nötigt Fachanwaltlich u. von Fachleiter
Kreisverwaltung dokumentiert am 13.Okt.2022 ab 18:06 Uhr
unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 rücksichtslos
vor u. gegenüber Einfahrten einer Tempo-30 Fahrbahnzone mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber, noch dazu mit einem Steuerzahler finanzierten Rote Kreuz Firmenfahrzeug. Beweisvorlagen für Verkehrsgericht u.
Führerscheinstelle u. Fachanwälte als Zeugen.
Mal Bundesrechnungshof fragen, wieso sie seit Jahren
mit Steuer- u. Spendenfinanzierten Mitteln, mit einem
"Rote Kreuz" Firmenfahrzeug, welches unbewegt seit
10.Okt.2022 im Regen u. Frosttemperaturen, unzulässig
vor u. gegenüber Anwohner Einfahrten einer Tempo-30
Fahrbahnzone, seit Jahren auf Steuerzahler- u. Spenderkosten, Verkehrsteilnehmer u. Anwohner nötigt,
Steuer- u. Spendengelder nachweislich u. Fachanwaltlich
dokumentiert, "regelmäßig" von Verkehrsnötigerin aus
Nr.18a, verschwendet werden u. sie seit Jahren Verkehrsteilnehmer vorsätzlich, vorzugsweise bei Dunkelheit u. schlechter Wetterlage, mit Rote Kreuz Fahrzeug nötigt u. im Straßenverkehr in Gefahr bringt.
Sie nötigt schon über 19 Std. mit Steuerzahlergeldern
finanzierten Rote Kreuz Fahrzeug in verengter Tempo-30
Fahrbahnzone unzulässig vor Einfahrten. Heute Morgen
12.Okt.2022, musste Reinigungsfahrzeug wegen ihrer
Verkehrsnötigung stoppen, weil sie Gegenverkehr zum
Ausweichen auf Gegenfahrbahn nötigte.
Hier nötigt rücksichtslose Fahrerin GM-RK 701, Vor Platte
18a Stadtgebiet Bergneustadt, Fachanwaltlich u. von
Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, seit 10.10.2022
um 11:00 Uhr, unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 vor u.
gegenüber Einfahrten in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahnzone, in Form wiederholter vorsätzlicher Nachstellungen von Anwohnern im Status Menschen mit
Behinderungen u. Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer.
"DRK" Fahrzeug nötigt seit 07.08.2022 21:40 Uhr
Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, zuletzt 13.08.2022 seit 21:26 Uhr, nun
schon über 168 Std. unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4,
vor u. gegenüber Einfahrten in einer verengten Tempo-30
Fahrbahnzone, wo Fahrerin vorsätzlich seit Jahren
ambulante Arzt-Bereitschaften, ambulante Pflegedienste,
Kranken- u. Behindertentransporte, Müll- u. Reinigungsfahrzeuge usw. in Form unzulässiger, wiederholter Nachstellungen mit Kfz. nötigt, wobei sie
vorsätzlich gem. §315bStG erheblich Straßenverkehr
beeinträchtigt u. am unzulässig im Fahrbahnbereich einer
Tempo-30 verengten Fahrbahnzone "geparkten" Fahrzeug, andere Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig
gefährdet u. während Dunkelheit, noch nicht einmal
vorgeschriebene Signal-Lichtanlage am Fahrzeug anschaltet.
Jetzt nötigt sie schon seit 01.08.2022, 21:40 Uhr über
96 Std. ambulante Arztbereitschaften, Krankentransporte
u. Pflegedienste in Form Fachanwaltlich u. von Fachleiter
Kreisverwaltung dokumentierter, wiederholter Nachstellungen mit Steuerzahler u. Spendengeldern finanzierten "DRK" Firmenfahrzeugen, unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber fremden Anwohner
Einfahrten in einer verengten Tempo-30 Fahrbahnzone.
Bei Dunkelheit steht "DRK" Firmenfahrzeug ohne vorgeschriebene eingeschaltete Lichtanlage einfach im
Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich herum, wo es
andere Verkehrsteilnehmer, Fußgänger u. Anwohner
erheblich im Straßenverkehr gem. §315bStGB vorsätzlich
beeinträchtigt u. im Sinne Verkehrsrecht, eine Gefahr
im Straßenverkehr darstellt.
Sie scheint offensichtlich das offizielle Rundschreiben
Stadtverwaltung bezüglich Unzulässigkeit Abstellen von
Fahrzeugen in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone
v. Okt 2018, nicht gelesen oder ignoriert zu haben.
Sollten Fachanwälte u. Fachleiter Kreisverwaltung mal
Bundesrechnungshof mitteilen, wenn eine Mitarbeiterin
"DRK", mit Steuerzahler- u. Spendengeldern finanzierte
Betriebsmittel, pro Woche 122 Std. in einer Tempo-30
verengten Fahrbahnzone, unzulässig vor u. gegenüber
Einfahrten, vorsätzlich kranke u. behinderte Menschen,
ihre ambulanten Arzt- u. Pflegebereitschaften, Kranken-
Transporte, Apothekendienste, Müll- u. Reinigungsfahrzeuge usw. rücksichtslos nötigt u.
das Steuerzahler finanzierte "DRK" Betriebsmittel nur
unzulässig im Fahrbahnbereich ungenutzt herumsteht,
wo es dann auch noch vorsätzlich Straßenverkehr nötigt
u. gefährdet. Hier sollte sich auch "DRK" Präsidium Berlin
selbstkritisch fragen, wieso Steuer- u. Spendenmittel,
zwar zur vorsätzlichen Nötigung u. Nachstellung im
Straßenverkehr 120 Std. pro Woche, wo sie unter freiem
Himmel vor sich hin rosten, anstatt zeiteffizient, "genutzt"
werden.
Fahrerin Vor Platte 18a, nötigt Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentiert, seit 07.08.2022 um 21:40 Uhr, schon über 60 Std. unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, in Form wiederholter vorsätzlicher Nachstellungen mit Steuerzahler finanzierten "DRK"
Fahrzeug GM-RK 701, vor u. gegenüber Einfahrten von Anwohnern, welche täglich auf ambulante Arzt Bereitschaften, Krankentransporte, ambulante Pflegedienste, Apothekendienste usw. angewiesen sind,
wobei sie vorsätzlich grob fahrlässig bei Dunkelheit,
noch nicht einmal vorgeschriebene Lichtanlage am
Fahrzeug einschaltet u. andere Verkehrsteilnehmer,
insb. Fußgänger u. Anwohner, in einer Tempo-30 Fahrbahnzone mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber,
seit Jahren nötigt.
Am 10.08.2022 nötigt sie Fahrzeug vom Müll-Entsorger.
Seit 09.08.2022 ab 20:13 Uhr nötigt sie unzulässig §12StVO
Abs.1-4, in Form Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung dokumentierter, wiederholter Nachstellungen vor u. gegenüber Einfahrten in einer
Tempo-30 verengten Fahrbahn, wo sie ambulante
Arztbereitschaften, Krankentransporte, ambulante
Pflegedienste, Müll-, Reinigungsfahrzeuge seit Jahren
mit Steuerzahler finanzierten DRK Firmenfahrzeugen
nötigt u. Verkehrsteilnehmer insb. bei Dunkelheit vorsätzlich im Sinne §315b StGB im Straßenverkehr
gefährdet, schon über 13 Std. im Tempo30 verengten
Fahrbahnbereich.
Sie nötigt mit DRK Steuerzahler finanzierten Fahrzeug
wieder seit 08.08.2022 um 21:45 Uhr andere Anwohner,
Verkehrsteilnehmer, ambulante Arzt- u. Pflegedienste,
Krankentransporte, unzulässig §12StVO, §315bStGB,
§238 wiederholte Fachanwaltlich dokumentierte Nachstellung mit Kfz. GM-RK 701 vor u. gegenüber
Einfahrten in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone.
Sie steht da schon seit über 20 Std. u. gefährdet u. nötigt
vorsätzlich Anwohner u. Verkehrsteilnehmer.
Jetzt nötigt sie schon seit 08.08.2022 um 21:40 Uhr mit
Steuerzahler finanzierten Fahrzeugen, unzulässig vor u.
gegenüber Einfahrten von Menschen mit Behinderungen,
wo sie in Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung
dokumentierter, wiederholter Nachstellung mit Steuerzahler finanzierten "DRK" Firmenfahrzeugen,
seit über 9 Std. ambulante Arztbereitschaften, ambulante
Pflegedienste, Krankentransporte u. Apothekendienste,
Müll- u. Reinigungsfahrzeuge, sowie Verkehrsteilnehmer
vorsätzlich erheblich im Straßenverkehr in einer Tempo-30
verengten Fahrbahn gefährdet u. an einem Steuerzahler
finanzierten "DRK" Firmenfahrzeug, noch nicht einmal
vorgeschriebene Lichtanlage bei Dunkelheit einschaltet
u. somit Fachanwaltlich dokumentiert, wiederholt vorsätzlich gem. §315b StGB erheblich Straßenverkehr u.
Fußgänger in Tempo-30 Fahrbahnen mit Höchstgeschwindigkeitbegrenzung nötigt.
Hab sie auch gesehen, wie sie schon wieder vor u.
gegenüber Einfahrten, kranke u. behinderte Menschen
u. ambulante Arzt- u. Pflegedienste, insb. Krankentransporte
mit einem Steuerzahler finanzierten DRK Fahrzeug,
rücksichtslos nötigt. Wieso darf so Jemand überhaupt
noch Fahrerlaubnis haben ? Hab noch für Fachanwalt
Beweisvorlagen, wie sie bei > 400 - 1000 sieben-Tage
Inzidenzwert, noch nicht einmal vorgeschriebenen
Mund-Nasen-Schutz mit Kollegin in einem DRK Fahrzeug
trägt. Stelle ich gerne "Rote Kreuz" Präsidium zur
Verfügung.
Hier nötigt Fachanwaltlich u. von Fachleiter Kreisverwaltung
gerichtsverwertbar dokumentiert, eine seit Jahren rücksichtslose Fahrerin Vor der Platte 18a, in Form Fachanwaltlich nachgewiesener, wiederholter Nachstellungen mit Steuerzahler- u. Spendengeldern
finanzierten "DRK" Firmenfahrzeugen, unzulässig vor
u. gegenüber Einfahrten in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahnzone 08.08.2022 seit 21:36 Uhr, wobei sie
Fachanwaltlich seit Jahren dokumentiert, grob fahrlässig
noch nicht einmal vorgeschriebene Lichtanlage an einem
Steuermittel finanzierten "DRK" Firmenfahrzeug einschaltet u. ambulante Arztbereitschaften, ambulante
Pflegedienste, Krankentransporte usw. welche auf
fremde Grundstücke pflegebedürftig-behinderter Menschen einbiegen müssen, sowie Verkehrsteilnehmer,
rücksichtslos bildungsarm seit Jahren vorsätzlich in
Tempo-30 verengter Fahrbahn nachstellt u. nötigt.
Beweisvorlagen von Fachanwälten u. Fachleiter Kreisverwaltung für Verkehrsaufsicht, Führerscheinstelle
u. "DRK" Präsidium.
Hier nötigt seit 01.08.2022, 17:44 Uhr bis Fachanwaltlich
u. von Fachleiter Kreisverwaltung für Ermittlungsbehörde
dokumentiert, seit Jahren rücksichtslose u. polizeiaktenkundige Mitarbeitern "DRK", mit einem
Steuerzahler finanzierten Firmenfahrzeug, in Form Fachanwaltlich wiederholt dokumentierter vorsätzlicher
Nachstellungen mit Kfz. unzulässig gem. §12 StVO Abs.
1- 4, vor u. gegenüber Einfahrten von Anwohnern, welche
auf ambulante Arzt-, Pflegedienst-, Krankentransport-,
Apothekendienste usw. angewiesen sind, wobei sie seit
Jahren, Fachanwaltlich dokumentiert, vorsätzlich grob
fahrlässig, noch nicht einmal bei Dunkelheit an einem
mit Steuerzahlergeldern finanzierten "DRK" Firmenfahrzeug, eine vorgeschriebene Lichtanlage am
Fahrzeug einschaltet u. seit Jahren erheblich Anwohner,
Fußgänger u. Verkehrsteilnehmer in einem Tempo-30
verengten Fahrbahnbereich mit klaren Vorgaben vom
Gesetzgeber, wiederholt Verkehrsgefährdet u. nötigt.
Fachanwaltliche u. Fachleiter Kreisbehörde Beweisvorlagen zur Kenntnisnahme für staatsanwaltliche
Ermittlungsbehörden u. Verkehrsaufsicht.
Schmerzensgeldklagen geschädigter Anwohner schon in
Arbeit.
Fahrerin "Vor Platte 18a", Bergneustadt, nötigt in Form
Fachanwaltlich nachgewiesener unzulässiger, vorsätzlicher
wiederholter Nachstellungen mit Kfz. unzulässig gem.
§12 StVO Abs.1-4 in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone 02.08.2022, 20:14 Uhr bis nachweislich
03.08.2022, 06:45, vor u. gegenüber Einfahrten von
Anwohnern, wobei sie seit Jahren vorsätzlich ambulante
Arzt-, Pflege-, Apothekendienste, Krankentransporte,
Müll-, Reinigungs-, Räum- u. Einsatzfahrzeuge nötigt
u. behindert. Auch gefährdet sie Fachanwaltlich dokumentiert, seit Jahren vorsätzlich Anwohner u.
Verkehrsteilnehmer, weil sie noch nicht einmal an einem
Steuerzahler finanzierten "DRK" Firmenfahrzeug, mit
welchem sie seit Jahren kranke u. behinderte Anwohner
Arztbereitschaften u. Pflegedienste vorsätzlich nötigt -
was diese sehr gerne jederzeit auch Ermittlungsbehörde
u. Verkehrsrichter bestätigen werden - eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Lichtanlage bei Dunkelheit
am Fahrzeug einschaltet. Schade, dass solche rücksichtslos-antisozialen Mitarbeiter gemeinnütziger
Sozialträger Organisationen, Ruf ehrlicher u. korrekter
Kollegen schädigen u. Spendenfreudige Bürger abschrecken.
Hier sieht man, wie Fahrerin Vor Platte 18a, Bergneustadt,
welche seit über Fachanwaltlich nachgewiesen seit
01.08.2022, schon ´seit 17 Std. in Form wiederholter Nachstellung u. Nötigung mit Kfz. am Vormittag 02.08.2022, gemeinsam mit Fahrzeugführern BN-HL 2403 u. HH-HG3326, vorsätzlich grob fahrlässig gesamte Fahrbahn blockiert u. kein Fahrzeug mehr aus beiden Richtungen vorbeifahren kann u. andere Verkehrsteilnehmer, insb. Kinder, Fußgänger u. Anwohner, vorsätzlich erheblich in einem Tempo-30 Fahrbahn Bereich mit klaren Vorgaben vom Gesetzgeber, rücksichtslos gefährdet u. genötigt werden.
Am 02.08.2022 fuhr Fahrerin aus "Vor Platte 18a" wieder unzulässig gem. §49 StVO überhöhter Geschwindigkeit in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone, wo sie ab 12:59 Uhr unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber Einfahrten, andere Anwohner u. Verkehrsteilnehmer seit
über 3 Std. in Form von Nachstellungen mit Kfz. "DRK"
Steuerzahler finanzierten Firmenfahrzeug nötig.
Fahrerin Nr.18a "Vor Platte", Bergneustadt, nötigt in
Form wiederholter unzulässig gem. §238 StGB Nachstellungen mit Kfz. Steuergelder finanzierten "DRK"
Fahrzeugen, unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 vor u.
gegenüber Einfahrten von kranken u. behinderten Anwohnern in einer verengten Tempo-30 Zone, wobei
sie nach Fachanwaltlicher Rückmeldung, vorsätzlich grob
fahrlässig noch nicht einmal seit 01.08.2022 17:40 Uhr,
Beginn Nötigung bis nachweislich 02.08.2022 07:00 Uhr,
während Dunkelheit vorgeschriebene Lichtanlage am
Fahrzeug eingeschaltet hat u. seit Jahren ambulante
Arzt-, Pflege- u. Apothekendienste, Krankentransporte,
Müll- u. Reinigungsfahrzeuge mit einem "DRK" Firmenfahrzeug vorsätzlich u. gem. §315b StGB erheblicher Beeinträchtigung u. Gefährdung Straßenverkehr bei Dunkelheit, nötigt.
sie nötigt schon wieder über 64 min Verkehrsteilnehmer u.
Anwohner mit Steuergeldern finanzierten Rote Kreuz
Fahrzeug. Hab noch schönes Video für Infektionsschutzbehörde, wie sie mit Kollegin bei 400er
sieben-Tage-Inzidenz ohne Mund-Nasenschutz in "DRK"
Fahrzeuge unterwegs ist.
Hier nötigt in Form unzulässiger wiederholter Nachstellungen mit Kfz. eine rücksichtslose "DRK" Mitarbeiterin "Vor Platte 18a", Bergneustadt, am 01.08.2022 seit nachweislich 17:40 Uhr, unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, vor u. gegenüber Einfahrten, Anwohner
welche auf Arztbereitschaften, Krankentransporte, Pflege-
u. Apothekendienste angewiesen sind. Außerdem
stellt ihr Fahrzeug nach Fachanwaltlicher Rückmeldung,
nicht nur eine wiederholte Nötigung von Anwohnern u.
Verkehrsteilnehmern, sondern auch eine erhebliche
Beeinträchtigung Straßenverkehr, insb. weil sie während
Dunkelheit noch nicht einmal wenn sie schon verkehrswidrig in Tempo-30 verengten Fahrbahnzonen mit
klaren Vorgaben vom Gesetzgeber "parkt", vorgeschriebene Lichtanlage am Fahrzeug einschaltet.
Asoziale Handlungsalternativen steigen proportional zum
sozialen Abstieg - erstes Semester Soziologie.
Fachanwälte bereiten schon Klagen geschädigter Anwohner vor.
"Reife Leistung": Mitarbeiterin "DRK" nötigt unzulässig
gem. §12StVO Abs.1-4, §315b StGB schon seit 12.07.2022 um 18:40 bis 14.07.2022 über 36 Std. kranke u. behinderte Anwohner vor Einfahrten in Tempo-30 Fahrbahnzone wo sie seit Jahren anderen Anwohnern mit ihren Fahrzeugen nachstellt u. ambulante Arzt-, Pflege- u.
Apothekendienste, sowie Krankentransporte, Müllentsorger usw. vorsätzlich nötigt. Auch hält sie's nicht
für nötigt, während Dunkelheit vorgeschriebene Lichtanlage am Fahrzeug einzuschalten, so dass nach
Fachanwaltlicher Rückmeldung, gem. §315b StGB, sie
seit Jahren eine erhebliche vorsätzliche Beeinträchtigung
u. Gefährdung Straßenverkehr begeht.
Fahrerin "parkt unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4
vor u. gegenüber Einfahrten schwer kranker u. behinderter
Anwohner in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone seit
12.07.2022 ab 18:40 Uhr seit nun schon 12 Std., wo sie
mit Steuergeldern finanziertes "DRK" Fahrzeug, bei
Dunkelheit ohne vorgeschriebene Lichtanlage im
Tempo-30 verengten Bereich abstellt u. ihr Fahrzeug
gem. §315b StGB, eine vorsätzliche erhebliche
Beeinträchtigung Straßenverkehr darstellt.
GM:RK 701Fachanwälte Strafrecht u. Verkehrsrecht2022-06-11 18:11:32
schlecht Hören tut sie gut: 11.06.2022 unzulässiges "Parken" GM-RK 701 ab 17:56 Uhr
vor u. gegenüber Ein- u. Ausfahrten von kranken u.
behinderten Anwohnern mit Steuerzahlermitteln finanzierten Rote Kreuz Fahrzeug. Seit 03.6.2022 über 260 Std. unzulässig Nachstellungen mit Kfz. vor Ein- u. Ausfahrten von Anwohnern welche auf ambulante
Arzt-, Apotheken-, Pflegedienste usw. angewiesen sind,
nachts ohne vorgeschriebene Beleuchtung. Vielleicht
liest sie mal in StVO bzw. 315b StGB.
Fahrerin GM-RK 701 Vor Platte 18a, nötigt 10.06.2022
seit nachweislich 06:59 Uhr, unzulässig gem. §12 StVO
Abs.1-4, im Sinne §238 StGB Nachstellung mit Kfz. seit
nachweislich 13.06.2022, vor u. gegenüber Ein- u.
Ausfahrten kranker u. behinderter Anwohner in einem
Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich, wobei sie insb.
während gesetzlicher Nachtruhezeiten, bei nicht
eingeschalteter Beleuchtung am Fahrzeug im Sinne
§315b StGB, Straßenverkehr, Anwohner u. Fußgänger
vorsätzlich in Gefahr bringt.
GM:RK 701Fachanwalt Strafrecht u. Verkehrsrecht2022-06-09 08:20:38
Hier nötigt "Rote Kreuz" rücksichtslose Mitarbeiterin
unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4, im Sinne §238 StGB
vorsätzliche Nachstellungen mit Kfz. vor Einfahrten von
kranken u. behinderten Menschen, in einem Tempo-30
verengten Fahrbahnbereich Nr.18a Vor der Platte,
Verkehrsteilnehmer, Anwohner, ambulante Arzt-, Pflege-
u. Apothekendienste, Reinigungs- u. Müllfahrzeuge usw.
vom 07.06.2022 um 19:34 Uhr bis 09.06.2022 08:20 Uhr,
wobei ihr unzulässig in Tempo-30 verengter Fahrbahn,
insb. während gesetzlicher Nachtruhezeiten im Sinne
§315b StGB, eine vorsätzliche erhebliche Beeinträchtigung Straßenverkehr darstellt u. am Steuermittel finanzierten Firmenfahrzeug "Rote Kreuz",
noch nicht einmal vorgeschriebene Standlichtanlage
eingeschaltet ist.
Fahrzeug steht 06.06.2022 bis 07.06.2022 unzulässig
gem. §12 StVO Abs.1-4, bei vorsätzlicher unzulässig gem.
§238 StVO Nachstellungen mit Kfz. vor u gegenüber
Ein- u. Ausfahrten von Menschen mit Behinderungen,
welche "Rote Kreuz" Mitarbeiterin, seit Jahren vorsätzlich in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone vorsätzlich nötigt,
wobei sie am Fahrzeug noch nicht einmal vorgeschriebene Lichtanlage eingeschaltet hat u. Fahrzeug gem. §325b StGB erheblich Straßenverkehr
beeinträchtigt u. Verkehrsteilnehmer, Anwohner u.
Fußgänger gefährdet.
GM:RK 701Fachanwälte Strafrecht u. Verkehrsrecht2022-06-06 09:35:14
Hier nötigt unzulässig gem.§12 StVO Abs.1-4 in Form
unzulässig gem. §238 StGB Nachstellungen mit Kfz.
Mitarbeiterin Gesundheitsorganisation Rotes Kreuz,
mit Steuerzahler finanzierten Firmen Fahrzeug, Vor Platte Nr.18a am 06.06.2022 ab 09:16 Uhr, kranke u. behinderte Anwohner vor u. gegenüber Ein- u. Ausfahrten u. nötigt im Sinne §315 b StGB, Verkehrsteilnehmer in einem Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich, wo sie schon seit Jahren,
nachweislich ambulante Arzt-, Pflege- u. Apothekendienste, sowie Räum-, Reinigungs- u. Einsatzfahrzeuge vorsätzlich im Straßenverkehr behindert.
Sie sollte sich Verwaltung Schreiben v. Okt 2018 durchlesen, in welchem Bürgermeister auf unzulässiges
"Parken" in Tempo-30 verengter Fahrbahnzone u. auf
Behinderungen von Einsatzfahrzeugen, hingewiesen
hatte.
GM:RK 701Fachanwalt Strafrecht u. Verkehrsrecht2022-06-04 05:45:24
Rücksichtslose Mitarbeiterin "Rote Kreuz" Vor Platte 18a, Bergneustadt, nötigt seit Jahren Verkehrsteilnehmer, Anwohner u. Fußgänger unzulässig gem. §12 StVO
Abs.1-4, von 21.05.2022 um 07:45 Uhr bis 23.05.2022 um
10:01 Uhr, also nachweislich über 30ig Std. u.
03.06.2022 um 17:00 Uhr seit über 16 Std. , vor u.
gegenüber Ein- u. Ausfahrten von Menschen mit Behinderungen im Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich,
im Sinne §238 StGB wiederholter Nachstellung von
Anwohnern bei §315b StGB erheblicher vorsätzlicher
Beeinträchtigung Straßenverkehr - nachts schaltet sie
noch nicht einmal vorgeschriebene Standlichtanlage am
Fahrzeug an.
brauchst nur das Video anschauen, wo die Iwans besoffen
am 07. Juli 2020 um 23:45 Uhr bei ihr im Garten urinierten u.
rücksichtslos mit Herumrasen u.Falschparken, Kinder u. Fußgänger in Tempo-30 Zonen seit Jahren gefährden.
Haben Wir mal alles für die Verkehrspolizei u. Impfschutzbehörden auf Beweisvorlagen-Videos.
1941, wurden aus so Gesetzesbrecher Kaschemmen, Wallfahrtsorte gemacht.
gerade haben 4 Spaziergänger mitgekriegt, wie die Rote Kreuz
Virentäterin mit überhöhter Geschwindigkeit 13.11.2020 um
19:20 Uhr in verengter Tempo-30 Zone herumfährt u. ihre
Firmenkarre schräg bei eingeschalteter Lichtanlage, 2 Meter
von Nachbarhäusern auf ihrem nicht eingefriedeten Privatschrottplatz hinter ihrem seit 8 Monaten illegal gelagerten Abfall-Kfz Müll, "Opel Corsa", parkt.
Rote Kreuz notorische Virentäter- Fahrerin "parkt" mal wieder
unmittelbar vor fremden Einfahrten u. behindert Sichtfeld
anderer Verkehrsteilnehmer. Wieso entsorgt sie nicht mal
ihren seit 8 Monaten illegal u. unzulässig §4 Abs.2 Satz 5 Kfz- Abfallgesetz, StGB §326 u. §328 auf nicht eingefriedetem Privatgrundstück gelagerten Umweltgefährdenden Kfz Unfallschrott , anstatt ständig
andere Verkehrsteilnehmer u. Anwohner zu belästigen....
Traurig, dass man beim Roten Kreuz solche rücksichtslosen
Mitarbeiter deren Blagen jede Nacht als Virentäter umherziehen, auch noch beschäftigt. Schicken denen mal
ein par interessante Beweisvorlagen-Videos.
Gruß an alle Kameraden ehem. PzGrenBtl. 171 nach Hamburg.
Waren hier in Afghanistan über TV- Berichte aus Stuttgart
sehr erschüttert. Es sind diese antisozial- rücksichtslosen,
arbeitsscheuen Typen, welche noch nicht mal den einfachen
Wehrtauglichkeitstest bestehen. Eins ist klar: wer unsere
Kameraden von der Polizei, Feuerwehr u. Rettungswesen
beleidigt u. attackiert, macht sich auch bei KSK Kameraden
sehr unbeliebt. Muss jetzt los. Vorm nächsten Einsatz noch
schnell "Wochenschau" 22. Juni 41 anschauen - herrlicher
Tag ! Auch schöne Grüße von Reacher & Assault nach
HH- Rahlstedt !
Fahrerin "parkt" unzulässig §12StVOAbs1-4, mit Rote Kreuz
Fahrzeug, schräg im verengten Fahrbahnbereich Tempo-30
Zone vor Haus Nr.18a "Vor der Platte" u. gefährdet rücksichtslos Kinder u. andere Verkehrsteilnehmer.
Auch verstößt mit Bewohnerin von Nr.18a, gegen Mindestabstand u. Hygiene- Regeln CoronaSchVO NRW.
Würden die kognitiv minimal konfigurierten Bewohner von
Haus Nr.18a, nach 3 Monaten endlich mal ihren unzulässig
§4Abs2satz5 "Kraftwagen- Abfallgesetz", §3Abs1satz1
"Kreislaufwirtschaftsgesetz" gelagerten Umweltgefährdenden
Unfall- Kfz Schrott, welcher Kinder u. Verkehrsteilnehmer
gefährdet, weil Besucher seit Jahren unzulässig vor u.
gegenüber Einfahrten u. im verengten Fahrbahnbereich
"parken", fachgerecht entsorgen, könnte ihnen eine Anzeige
gem. OLG Koblenz Grundsatzurteil §326 u. §328 StGB,
vermutlich erspart bleiben. Unsere Ortsgruppe schaut sich
das noch 2 Wochen an, ansonsten Mitteilung an Umweltbehörde, Impfschutzbehörde u. Verkehrspolizei.
haben schönes Webcam- Video für Verkehrspolizei, wie
Rote Kreuz Tante aus Nr.18a am 17 Juni 2020 um 23 Uhr ohne eingeschaltete Lichtanlage am Fahrzeug in Tempo-30 Zone herumfährt.
Werden keinen Tropen Blut u. auch kein Geld für den Verein
künftig spenden. Sollen erst mal ihre Personal austauschen.
der Typ aus Nr.18a begeht seit Jahren Hausfriedensbruch u.
mäht einfach auf fremden Anwohnergrundstücken mit seinem
Rasenmäher-Schrott rum. Am besten jedes mal anzeigen.
Haben auch schöne Videos von den Iwans für die Verkehrspolizei u. Infektionsschutzbehörden.
Habe auch seit Monaten Videos von Typ aus Nr.18a u. seinen
komischen Freunden, wie sie nachts Ruhestörung um 3 Uhr
machen, andere Anwohner in der Straße nachstellen u.
beleidigen usw. für Verkehrspolizei gemacht. Stelle mich
jederzeit gerne als Zeuge zur Verfügung.
Ist bemerkenswert, wie wenig Zivilisation es braucht, um einen
deutschen Pass geschenkt zu bekommen...
Lese gerade Bestseller "nie zweimal in denselben Fluss" -
Kapitel "Elimination". Schöne Sommerlektüre.
Werde auch kein Blut u. Geld künftig für Rote Kreuz spenden,
wenn die so geistig minimalkonfigurierte als Mitarbeiter
einstellen. Liebe Grüße an Feldjäger u. sein PzGrenBtl.171
Backupteam aus HH-Rahlstedt Graf Goltz u. Boehn Kaserne.
Reacher & Assault sind noch im Mandatseinsatz in Afghanistan.... soll Euch Kameradengrüße ausrichten.
Fahrerin "lagert" unzulässig seit 08.03.2020 gem. §3Abs1satz1
"Kreislaufwirtschaftsgesetz" u. §4Abs.2satz5 "Kraftwagen- Abfallgesetz", Umweltgefährdenden Unfall-Kfz Schrott, auf
nicht eingefriedeten Privatgrundstück in unmittelbarer Nähe
Tempo-30 Zone u. gefährdet Umwelt, Kinder u. Tiere.
Gibt schönes Video für Verkehrspolizei von ihr, wie sie sich
am 15.03.2020, unbefugt Zutritt auf fremdes Eigentum verschafft u. andere Anwohner beleidigt u. nötigt.
Auch haben Wir jede Menge schöne Videos, wie sie seit
Jahren ihren HARTZ-IV Nachwuchs im Rote Kreuz Firmenwagen herumkutschiert. Auch schöne Videos, wie
ein Bewohner von Nr.18a "Vor der Platte" mit abgemeldeten
Kfz am Straßenverkehr teilgenommen hat u. natürlich seine
Vielzahl an Verstößen mit seinen prä-pubertären Freunden,
seit März 2020, gegen CoronaSchVO Land NRW.
Aber was will man auch von Leuten erwarten, welche noch
nicht mal den körperlichen u. mentalen einfachen Eignungstest der Bundeswehr bestehen....
Wenn ich morgens meine Kinder in den Kinderhort bringe,
fragen sie mich: "Mama, wieso steht das kaputte Auto schon
so lange beim Iwan herum...kennen die Iwans nicht das
Kraftwagen-Abfallgesetz u. das Kreislaufwirtschaftsgesetz?"
Ich sage Ihnen immer, dass schon seit vielen Jahren Etwas in
"politischer Schieflage" ist, was sogar schon meine Kinder
merken. Nach dem Hort- Unterricht, besuchen Wir Opa im
Veteranenheim. Unterwegs machen Wir einen kurzen Halt an
der Autobahn- Raststätte u. pflücken eine Rose, welche Wir
auf das Feldwebel Steiner Portrait von 1944 bei Opa auf
seinen Nachttischschrank legen. Opa macht Uns seinen
Volksempfänger an u. Wir hören "Junge komm bald wieder".
Opa u. meine Kinder, freuen sich schon riesig auf den 22 Juni. Im Veteranenheim schauen Wir gemeinsam mit Opas
Kameraden "Wochenschau" von 1941. "Viele Grüße" von
Opa an die Kameraden vom Sturmpionier- Bataillon 529 !
die Tante vom Roten Kreuz ist zu blöd 1,50 Meter Abstand
einzuhalten. Fährt schon wieder mit Personen von anderem
Hausstand in der Gegend rum. Schöne Videos für
Infektionsschutzbehörden
Liebe Grüße in die deutsche Heimat. Wenn Wir täglich mit
Ross u. Pflug, über die Ackerbreiten Ostpreußens schreiten u. das Ostsee- Meer seinen Choral der Zeit singt, schaue ich
nach der Pflicht, auf eine Autogrammkarte von Feldwebel
Steiner, welche seit 1944, überm Volksempfänger hängt.
In solchen Momenten, kann man in Ostpreußen gewiss sein:
Alles wird gut.
wenn die Bolschewiken noch mal unbefugt fremde Privatgrundstücke anständiger deutscher Bürger betreten,
übernehmen wir kostenfrei die Sonderbehandlung.
Mit kameradschaftlichen Grüßen in die schöne deutsche Heimat.
GM:RK 701Freundeskreis J. Peiper 2020-06-03 23:23:02
Ist das die, die immer 6xl Hosen aus dem 1- Euro Shop anzieht
u. sich den ganzen Tag mit ihrem Handy am Ohr, "wichtig"
macht... die Alte ist ziemlich gestört - hab mir mal die Videos
von den Bolschewiken angeschaut. Würden auch die Staatsanwaltschaft u. Impfschutzbehörde interessieren.
Vielen Dank an die Bundeswehr Reservisten, welche auch in
NRW u. in Baden- Württemberg, in der Corona- Krise unterstützen u. ihr eigenes Leben noch für so Migranten-Raser,
welche Kinder in Tempo-30 Zonen gefährden riskieren.