Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO seit Jahren, rücksichtslos vor / gegenüber Anwohner Zufahrten im
Fahrbahnbereich verengter Tempo-30 Zone u. behindert
ambulante Arzt-, Apotheken- u. Pflegedienste.
Während Dunkelheit, ohne vorgeschriebene Standlichtanlage
am Fahrzeug. Einfach mal in neuen Bußgeldkatalog Nov 2019
reinschauen.
Hier nötigt Fahrer GM- T 7809, Vor Platte 17, Stadtgebiet
Bergneustadt, Fachanwaltlich u. von
Fachleiter Kreisbehörde für Staatsanwaltschaft dokumentiert, unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4,
Anwohner welche auf RTW, Krankenfahrt- u. ambulante
Notarztbereitschaften u. Apothekenbereitschaften angewiesen sind vor u. gegenüber Einfahrten in einer
Tempo-30 verengten Fahrbahnzone mit KLAREN VORGABEN VOM GESETZGEBER.
Anzeige u. Mitteilung von Fachanwälten geschädigter
Anwohner an Staatsanwaltschaft.
Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO seit Jahren, rücksichtslos vor / gegenüber Anwohner Zufahrten im
Fahrbahnbereich verengter Tempo-30 Zone u. behindert
ambulante Arzt-, Apotheken- u. Pflegedienste.
Während Dunkelheit, ohne vorgeschriebene Standlichtanlage
am Fahrzeug. Einfach mal in neuen Bußgeldkatalog Nov 2019
reinschauen.