Junge du wohnst in einer Kleinstadt, da parken die Leute eben mal auf dem Bürgersteig oder nicht ganz so wie sie es tun sollten. Völlig normal, in keiner Kleinstadt wird jemand innerhalb von 30 Minuten wegen so etwas abgeschleppt.
Das was du hier jeden Tag von dir gibst ist einfach nur Fremdscham. Kann mich dem vor mir nur anschließen, such dir einen Job.
Bruder langsam ists mal gut... sowas ist doch völliger nonsens. Jeden der dich irgendwie stört direkt hier posten... macht das ganze Portal kaputt.
Such dir nen Job.
Besucherin Haus Nr.21, "parkt" ausgiebig u. unzulässig im
Sinne §12StVO Abs. 1- 4, §1.1 / §1.2 StVO, am 23 Feb 2020,
im Bereich "Vor der Platte", Bergneustadt, im verengten
Fahrbahnbereich einer Tempo-30 Zone, vor bzw. gegenüber
anderen Anwohner Zufahrten, noch dazu ohne Einhaltung
gesetzlicher Mindestabstände. "Regelmäßig" werden andere
steuerzahlende Anwohner, seit Jahren im verengten Fahrbahnbereich "zugeparkt". Das Innenministerium NRW,
bestätigte, dass absolut jegliches Abstellen im Sinne von
"Parken", in einem verengten Tempo-30 Zonen Bereich,
grundsätzlich in Deutschland, im Sinne §12StVO Abs. 1-4,
insb. (5) unzulässig ist. Unverständlich auch, wieso die
zuständige Verkehrsaufsicht seit Jahren "toleriert", dass
Anwohner, welche z. T. pflegebedürftig sind u. auf
Apotheken- u. Pflegedienste angewiesen sind, in dreist-
rücksichtsloser Weise, vor / gegenüber ihren Zufahrten
einfach "zugeparkt" werden. In jeder anderen Stadt, werden
solche Fahrzeuge innerhalb von 30 min abgeschleppt.
Junge du wohnst in einer Kleinstadt, da parken die Leute eben mal auf dem Bürgersteig oder nicht ganz so wie sie es tun sollten. Völlig normal, in keiner Kleinstadt wird jemand innerhalb von 30 Minuten wegen so etwas abgeschleppt.
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