Der Fahrer des Fahrzeuges der Firma Deutsche Telekom, hat für dieses Fahrzeug einen Handwerker-Parkausweis, welcher es Ihm erlaubt auch länger als 3 Minuten in einem eingeschränkten Halteverbot zu halten und bzw. zu parken. Demnach ist dies kein Verkehrsdelikt.
Alle Telekom-Mitarbeiter haben einen Handwerker-Parkausweis. Mit diesem darf man auch länger als 3 Minuten in einem eingeschränkten Halteverbot parken darf. Erst informieren, dann meckern! :)
Der Fahrer des Fahrzeuges der Firma Deutsche Telekom, hat für dieses Fahrzeug einen Handwerker-Parkausweis, welcher es Ihm erlaubt auch länger als 3 Minuten in einem eingeschränkten Halteverbot zu halten und bzw. zu parken. Demnach ist dies kein Verkehrsdelikt.
Mit freundlichen Grüßen
Ein Telekom-Mitarbeiter :)