Wenigstens nötigen KSK Kampfsoldaten nicht mit billigen
Tunten-Karren andere Verkehrsteilnehmer, Schulkinder
u. FuĂgĂ€nger unzulĂ€ssig in verengten Fahrbahnbereichen.
am 27.05.2022 nötigt Fahrerin OE-JW 666 Kundin
"Vor Platte 17", Bergneustadt unzulÀssig gem. §12StVO
Abs.1-4 im Sinne §315b StGB andere Anwohner u.
Verkehrsteilnehmer in einer verengten Tempo-30 Zone,
beleidigt vor Zeugen Anwohner, nötigt ambulante Arzt-,
Pflege- u. Apothekendienste sowie Einsatzfahrzeug mit
ihrem unzulÀssig ab 17:00 Uhr im Fahrbahnbereich
rĂŒcksichtslos "geparkten" Fahrzeug.
Jetzt Anzeige wegen wiederholter Nötigung u. Nachstellungen vor Anwohnerzufahrten mit Kfz. u.
Beleidigung. Von rĂŒcksichtsloser Fahrerin gibt's seit
2 Jahren zum GlĂŒck jede Menge Beweisvorlagen fĂŒr
Ermittlungsbehörde u. Verkehrsgericht.
Hier empfiehlt sich aus Verkehrspsychologischer Sicht
wohl eine ĂberprĂŒfung Fahrtauglichkeit, wenn FahrzeugfĂŒhrer derart vorsĂ€tzlich rĂŒcksichtslos seit
Jahren vor Haus Nr.17, Verkehrsteilnehmer, FuĂgĂ€nger u.
Anwohner nötigen.
17.12.2021, "parkt" sie schon wieder Anwohner in
Bergneustadt "Vor der Platte 17", in verengter Tempo-30
Zone, mit ihrer Abgas-defekten Karre unzulÀssig §12StVO
zu u. ist zu faul, Standlicht am Fahrzeug, wenn sie schon
falsch in 30-Zonen unzulÀssig "parkt", anzumachen u.
gefÀhrdet grob fahrlÀssig andere Verkehrsteilnehmer.
Schöne Beweisvorlagen fĂŒr Verkehrsaufsicht.
Wenn Sie schon "regelmĂ€Ăig" falsch "parkt", sollte sie
wenigstens in Dunkelheit u. Herbstnebel, wie vorgeschrieben, ihre Standlichtanalage anmachen u.
nicht andere Verkehrsteilnehmer gefÀhrden.
Ihr sollte mal den neuen Bussgeld-Katalog studieren.
Wer Einsatzfahrzeuge u. Anwohner in Tempo-30 Zonen
verengten Fahrbahnen nötigt... also geben wir FachanwĂ€lte gerne RĂŒckmeldung.
Sie steht 17.11.2021, schon wieder mit ihrem Fahrzeug
unzulÀssig §12 StVO im verengten Tempo-30 Zonen
Bereich, worĂŒber sich die neue NRW Vekehrsministerin,
mit ihrem neuen Verkehrsprojekt "MobilitÀsnetzwerk NRW", freuen wird.
NĂ€chste Mal Anzeige u. kostenpflichtig abschleppen.
Fahrerin "parkt" seit Jahren, "ausgiebig" u. unzulÀssig im
Sinne §12 StvO Abs.1-4, im verengten Fahrbahnbereich einer Tempo- 30 Zone im Ortsgebiet Bergneustadt, weil sie zu "faul" ist, die eigens vorgeschriebenen KundenparkplÀtze
zu benutzen. Vielleicht denkt sie mal drĂŒber nach, dass
Anwohner auf Pflegedienste u. Apothekendienste angewiesen sind, die, genau wie seit Jahren die Steuern zahlenden Anwohner, wegen solchen FahrzeugfĂŒhrern mit
bildungsarmen Hintergrund, nicht auf ihre PrivatgrundstĂŒcke
einbiegen können bzw. nur mit Ă€uĂerster MĂŒhe.
die Falschparker Kunden vom Kleingewerbebetrieb Nr.17
"vor der Platte" in Bergneustadt, welche seit Monaten ohne
Hygiene- Maske ins Haus marschieren bzw. aus RKI Corona-
Risikoinlandgebieten anreisen, sollten h mal §15 CoronaSCHVO Land NRW lesen... dann gibt's nicht nur Punkte u. 75 EUR fĂŒr Falschparken in Tempo-30 Zonen,
sondern saftige BuĂgelder.
Kleiner Tipp fĂŒr unsere notorische Falschparkerin: Ab Heute
ihre Kreis- Region Olpe, NRW, sog. "Risikoinlandgebiet" u.
es gelten besondere QuarantÀne- u. Impfschutzauflagen.
Wenn sie wieder beabsichtigt, unzulÀssig im Nachbarkeisgebiet in einer Tempo-30 Zone zu "parken", wird es ab Heute richtig teuer u. Impfschutzbehörden werden bei
ihr auf der Matte stehen.
Hey KSK-Mann, trink mal weniger Alkohol, dann werden die Bilder vielleicht auch mal besser đ Und vielleicht suchst du dir mal ein Hobby đ