SU:BM 1976Fachanwälte Strafrecht u. Verkehrsrecht2023-02-04 08:10:57
Hier nötigt Fahrerin SU-BM 1976, Fachanwaltlich u. von
Notfallmedizinern dokumentiert, unzulässig gem. §12 StVO
Abs.1-4, unzulässig gem. OVB Bremen 1 LC 64/22 u.
1 LC 66/22 "illegale Falsch- u. Aufsetzparker in Wohngebieten, welche täglich erheblich Sicherheit im Straßenverkehr gefährden", unzulässig gem. 14. Kammer
Verwaltungsgericht Ansbach AN 14 K 22.000468 u.
AN 14 K 21.014.31, unzulässig gem. BGH V ZR 154/10
"illegale Falsch- u. Aufsetzparker welche als solche nach
Auffassung BGH, eine rechtswidrige Beeinträchtigung des
Eigentums geschädigter Anwohner, darstellen"... am
03.02.2023 um 16:40 Uhr, unzulässig vor u. gegenüber
Anwohner Einfahrten im Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich u. auf Gehweg Tempo-30 Fahrbahn,
Vor Platte 19, Stadtgebiet Bergneustadt, wo
sie rücksichtslos "parkt".
Eurer beider Alkoholfahnen kann man meilenweit gegen den Wind riechen. Ihr sollte mal weniger trinken, dann könnt ihr wieder klar denken 🤪