Fahrer "parkt" vorsätzlich in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahn Kurvenbereich 23.07.2022 seit 15:45 Uhr
unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, §315bStGB vor u.
gegenüber fremden Anwohner Einfahrten, wobei er
noch dazu in Gegenfahrtrichtung vor Haus Nr.13 "Vor Platte"
Bergneustadt, in einem Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich
"parkt" u. erheblich Straßenverkehr bzw. Verkehrssicherheit
beeinträchtigt.
Los, geh doch mal raus und sprich die Leute auf ihr Fehlverhalten an. Wenn du das kannst, wohlgemerkt.