Fahrer "parkt" unzulässig §12StVO Abs.1-4, am 04.07.2022,
am 05.07.2022 18:00 Uhr, vor u. gegenüber Einfahrten
von schwer erkrankten Bewohnern, rücksichtslos im Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich, wobei er andere Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen auf Gegenfahrspur
nötigt u. sein Fahrzeug gem. §315bStGB, eine erhebliche
Beeinträchtigung Straßenverkehr darstellt.
Alter, haste Freigang aus der Klappse ?? Wo behindert der denn ?? Da ist Platz genug du Horst. Also kannste dir deine Paragraphen dahin stecken, wo die Sonne nicht scheint.
Zu besoffen gewesen, dass du das Kennzeichen 2x falsch eingegeben hast?