Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 vor u.
gegenüber Anwohner Einfahrten schwer erkrankter Anwohner
am 04.07.2022 von 20:58 Uhr bis 21:26 Uhr, wobei er
rücksichtlos andere Verkehrsteilnehmer u. ambulante Arzt-,
Pflege- u. Apothekendienste nötigt u. behindert.
Alter, haste Freigang aus der Klappse ?? Wo behindert der denn ?? Da ist Platz genug du Horst. Also kannste dir deine Paragraphen dahin stecken, wo die Sonne nicht scheint.
Fahrer "parkt" unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4 vor u.
gegenüber Anwohner Einfahrten schwer erkrankter Anwohner
am 04.07.2022 von 20:58 Uhr bis 21:26 Uhr, wobei er
rücksichtlos andere Verkehrsteilnehmer u. ambulante Arzt-,
Pflege- u. Apothekendienste nötigt u. behindert.