A:OK 94 2025-05-26 23:48:21

Bist du nicht der Typ der gerne Fremde Personen ohne deren Einverständnis ins Internet stellen tust?
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GEL:AD 700 2025-05-26 18:47:02

Kindergarten !! Aber selbst Kinder sind intelligenter als die Leute hier !!
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GEL:AD 700 2025-05-26 18:45:51

MINUS klicken nicht vergessen.
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GEL:AD 700 2025-05-26 18:44:20

Leider versuchen hier unfähige Menschen immer wieder wiederholt MINUS ZU KLICKEN.
Mehr ist nicht besser und sagt alles über eure Niveau.
Schizophrenie lässt Grüßen 🤣
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GEL:AD 700 2025-05-26 18:43:56

Was für ein Kindergarten !
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GEL:AD 700 2025-05-19 13:14:44

Auf Verkehrsflächen, die mit dem Zeichen 325.1 gekennzeichnet sind, gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:[3]
Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.


Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
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GEL:AD 700 2025-05-25 19:07:12

Leider versuchen hier unfähige Menschen immer wieder wiederholt MINUS ZU KLICKEN.
Mehr ist nicht besser und sagt alles über eure Niveau.
Schizophrenie lässt Grüßen 🤣

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GEL:AD 700 2025-05-25 19:03:03

Hobbylos oder arbeitslos? 😂😂😂😂😂😂
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GEL:AD 700 2025-05-16 14:46:57

Auf Verkehrsflächen, die mit dem Zeichen 325.1 gekennzeichnet sind, gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:[3]
Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
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GEL:AD 700 2025-05-15 14:34:18

Auf Verkehrsflächen, die mit dem Zeichen 325.1 gekennzeichnet sind, gelten nach Anlage 3 zu § 42 Absatz 2 StVO folgende Verhaltensregeln:[3]
Fahrzeuge müssen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden.
Fußverkehr darf nicht durch den Fahrzeugverkehr gefährdet oder behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugverkehr warten.
Der Fußverkehr darf den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
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