Fahrer "parkt" vorsätzlich in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahn Kurvenbereich 23.07.2022 seit 15:45 Uhr
unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, §315bStGB vor u.
gegenüber fremden Anwohner Einfahrten, wobei er
noch dazu in Gegenfahrtrichtung vor Haus Nr.13 "Vor Platte"
Bergneustadt, in einem Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich
"parkt" u. erheblich Straßenverkehr bzw. Verkehrssicherheit
beeinträchtigt.
Überholt vorausfahrenden Radfahrer, obwohl dieser im Stadtverkehr mitfährt. Der Radfahrer hatte etwa 4-5 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die nächste Ampel war rot, also weder Platz noch Sinn zum Überholen. Während dem Überholvorgang wurde der Mindestabstand zum Radfahrer massiv unterschritten oder anders gesagt: Der Radfahrer wurde fast berührt. Abstand nur wenige Zentimeter...
Sehr rücksichtslose Fahrweise mit eingebauter Vorfahrt...
Fahrer nötigt vorsätzlich 11.07.2022 vor Haus Nr.18a "Vor Platte", unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, schwer kranke
Anwohner u. Krankentransporte, sowie ambulante Arzt-,
Pflege- u. Apothekendienste, von 11:09 Uhr bis 11:14 Uhr,
vor u. gegenüber fremden Anwohner Einfahrten in Tempo-30
verengten Fahrbahnbereich, wo er unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8 LImschG, rücksichtslos Fahrzeug am Motor
laufen lässt u. andere Verkehrsteilnehmer zum Ausweichen
auf Gegenfahrspur nötigt.
Wilder Huper. Der bei jeder Gelegenheit Streit sucht und jeden wegdrängeln will.