Fahrer befährt unzulässig §123 StGB rücksichtslos fremde
Anwohnergrundstücke von kranken u. behinderten Anwohnern am 23.07.2022, "parkt" dann seit 16:11 Uhr unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber Einfahrten von Anwohnern in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone vor "Vor Platte 13", Bergneustadt, noch dazu unzulässig auf einzigem schmalen Gehweg Tempo-30 Fahrbahnzone, welchen insb. in Ferienzeit, Fußgänger nutzen.
Assikarre fährt während der Nachtruhe mit aufgedrehter Anlage durch Wohngebiet mit offenen Fenstern. Aber in Mannheim ist ja für Autofahrer alles erlaubt. Ist politisch gewollt.
Schlechte Sicht durch Regen und Gewitter, heute 20.7. um 21:10 in Mannheim Neuhermsheim. Den Fahrer eines silbernen Rollers mit so zwei Rädern vorne stört das nicht. Der brettert auf schnell über den Gehweg in der E.Barlach-Allee und nietet mich und meinen Wauwau fast um.
Mannheim, Neuhermsheim. Gerade eben um 21:00 in der Grete-Fleischmann-Str. Dunkelhaariger Affe, nicht angegurtet, RAST mit bestimmt >30 km/h durch den verkehrsberuhigten Bereich und fährt mich und meinen Hund fast um. Bremst nicht mal ab. Ein irrer Raser, dem der Lappen abgenommen gehört!!!
Fährt mit überhöhter Geschwindigkeit um kurz vor einer spurenverengung noch zu überholen und dann ohne zu blinken sich reinzuzwängen wo kein Platz ist. Vielleicht ist Zeit für einen Nachschulung?
Fahrer "parkt" vorsätzlich in einer Tempo-30 verengten
Fahrbahn Kurvenbereich 23.07.2022 seit 15:45 Uhr
unzulässig gem. §12StVO Abs.1-4, §315bStGB vor u.
gegenüber fremden Anwohner Einfahrten, wobei er
noch dazu in Gegenfahrtrichtung vor Haus Nr.13 "Vor Platte"
Bergneustadt, in einem Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich
"parkt" u. erheblich Straßenverkehr bzw. Verkehrssicherheit
beeinträchtigt.
Überholt vorausfahrenden Radfahrer, obwohl dieser im Stadtverkehr mitfährt. Der Radfahrer hatte etwa 4-5 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die nächste Ampel war rot, also weder Platz noch Sinn zum Überholen. Während dem Überholvorgang wurde der Mindestabstand zum Radfahrer massiv unterschritten oder anders gesagt: Der Radfahrer wurde fast berührt. Abstand nur wenige Zentimeter...
Sehr rücksichtslose Fahrweise mit eingebauter Vorfahrt...
Fahrer befährt unzulässig §123 StGB rücksichtslos fremde
Anwohnergrundstücke von kranken u. behinderten Anwohnern am 23.07.2022, "parkt" dann seit 16:11 Uhr unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 vor u. gegenüber Einfahrten von Anwohnern in einer Tempo-30 verengten Fahrbahnzone vor "Vor Platte 13", Bergneustadt, noch dazu unzulässig auf einzigem schmalen Gehweg Tempo-30 Fahrbahnzone, welchen insb. in Ferienzeit, Fußgänger nutzen.