Fahrer Nr.18a "Vor Platte", nötigt in wiederholter Form unzulässiger strafrelevanter Nachstellung mit Kfz. vor u.
gegenüber fremden Einfahrten von kranken u. behinderten
Anwohnern im Sinne §238 StGB, §12 StVO Abs.1-4,
wobei er vorsätzlich am 17.07.2022 von 21:14 Uhr bis 21:30 Uhr, unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8 LImschG,
Anwohner u. Umwelt bei unnötig Laufenlassen Motor, mit
Motorlärm u. Motorabgasen nötigt u. ambulante Arzt-, Pflege,
u. Apothekendienste, Krankentransporte u. andere Verkehrsteilnehmer in einer Tempo-30 verengten Fahrbahn
nötigt. Fahrer befährt unzulässig gem. §123 StGB, fremde
Anwohnergrundstücke u. verstößt mit Insassen gegen
CoronaSCHVO Vorgaben Infektionsschutz.
Junge Frau mit Kind. Aber anstatt sich ums Fahren zu kümmern, zückt sie auf der Autobahn das Handy und schreibt ganz offensichtlich. Auch in der Innenstadt die ganze Zeit das Handy draussen. Total unverantwortlich. Dann habe ich sie darauf aufmerksam gemacht, nur um mir von ihr anzuhören dass ich ihr nicht zu sagen hätte wie man Auto fährt. Total verblendet, die Frau. Armes Kind, mit so einer Mutter...
So ein armselig aufgemotzter BMW.
Am Steuer sitzt so ein Bubi.
Der Typ sieht aus wie 14-16 und kann nicht mal über das Lenkrad schauen.
Anscheinend wieder so ein Milchbubi der von Papi und Mami ein dickes Auto hingestellt bekommt, damit Bubi endlich wer ist.
Schlimm wenn Eltern versuchen ihre Kinder zu kaufen.
Der Dicke Typ mit seinem Pickup, zur Zeit heizt der Speckie jeden Tag durch den Fußweg (Schild Durchfahrt verboten ohne Ausnahme) meist noch mit Anhänger dran. Der Weg führt direkt an einem stark genutzten Spielplatz vorbei. Der Spielplatz ist nicht eingezäunt und der rast mit gerade mal einem Meter Abstand an den Kindern vorbei, der Schotter spritzt nur so in alle Richtungen.
Einfach rücksichtslos und allgemeingefährlich
Fahrer hält auf vielbefahrener Autobahn keinen Sicherheitsabstand. Versucht im dichten Verkehr rechts zu überholen und bremst wiederholt mehrere Teilnehmer aus und verursacht Beinahezusammenstöße. So jemand sollte man den Führerschein umgehend entziehen und Ohrfeigen.
Fahrer befährt unzulässig gem. §123 StGB fremde Anwohner
Grundstücke 19.07.2022 von 15:26 Uhr bis 15:40 Uhr, "parkt"
dann unzulässig gem. §12 StVO Abs.1-4 rücksichtslos vor
u. gegenüber fremden Anwohner Einfahrten in einem
Tempo-30 verengten Fahrbahnbereich, wo er sich mit
Bewohner Nr.18a Vor der Platte, Bergneustadt "unterhält",
während er vorsätzlich Anwohner u. Verkehrsteilnehmer
ambulante Arzt-, Pflege- u. Apothekendienste, Krankentransporte usw. welche auf fremde
Anwohnergrundstücke einbiegen müssen, vorsätzlich nötigt
u. im Straßenverkehr beeinträchtigt bzw. gefährdet.
Fahrer Nr.18a "Vor Platte", nötigt in wiederholter Form unzulässiger strafrelevanter Nachstellung mit Kfz. vor u.
gegenüber fremden Einfahrten von kranken u. behinderten
Anwohnern im Sinne §238 StGB, §12 StVO Abs.1-4,
wobei er vorsätzlich am 17.07.2022 von 21:14 Uhr bis 21:30 Uhr, unzulässig gem. §30 StVO Abs.2, §11a Fn8 LImschG,
Anwohner u. Umwelt bei unnötig Laufenlassen Motor, mit
Motorlärm u. Motorabgasen nötigt u. ambulante Arzt-, Pflege,
u. Apothekendienste, Krankentransporte u. andere Verkehrsteilnehmer in einer Tempo-30 verengten Fahrbahn
nötigt. Fahrer befährt unzulässig gem. §123 StGB, fremde
Anwohnergrundstücke u. verstößt mit Insassen gegen
CoronaSCHVO Vorgaben Infektionsschutz.