Motorradfahrer. Komplett geisteskranke Überholmanöver und überhöhte Geschwindigkeit auch innerorts. Unterwegs zusammen mit noch einem Motorrad, dessen Kennzeichen ich leider nicht gesehen habe.
Grauer Audi A6 Avant
Der Herr bringt seine Kinder mit dem Auto zur Schule, guckt nicht links, nicht rechts, fährt einfach los. Dann mit hoher Geschwindigkeit übers Schulgelände und ignoriert auch die 30er Zone vor der Schule..
Hallo an den Fahrer von MA-UP 325, der mich am 29.03.2022 um 6:30 in der Fahrradstrasse Rheinpromenade geschnitten hat. Viel zu schnell in einem Bereich, in dem Fahrräder Vorfahrt haben und Autos warten müssen! Zur Erinnerung:
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV dürfen Fahrradzonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Ist dort der Fall.
2. Für den KFZ Verkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h! Nicht 50 km/h, du Spinner! Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern! Merke es dir!
3. Das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern ist erlaubt.
Falls du mich nochmal schneidest oder zu schnell und zu eng überholst - ich weiß jetzt, wo du parkst ;)
Junge, du musst das nicht tausendmal posten! Nimm was gegen denen Schluckauf!