dreister Fahrer, parkt als Besucher des Hauses "Vor der Platte
18a", Bergneustadt, rücksichtslos unzulässig im Sinne §12StvO
Abs1-4, quer über Privatgrundstückgrenzen u. entfernt trotz
höflicher Bitte, seine Zuhälter- Karre nicht vom fremden
Privatgrundstück.
Seit Jahren haben Nachbarn, solche Rücksichtslosigkeiten
von Besuchern der Familie in Haus Nr.18a dokumentiert,
welche offensichtlich, großzügig von der Stadtverwaltung zu
Lasten steuerzahlender Anwohner toleriert werden.
Unverständlich auch, wieso trotz Information durch das
NRW- Innenministerium, welches jegliches "Parken" im
verengten Tempo-30 Zone Bereich, im Sinne §12 StVO Abs.1-4, sowie StVO §1.1 / 1.2., als unzulässig bestätigt,
die Stadtverwaltung seit Jahren, Belästigungen von Anwohnern u. Gefährdung von Fußgängern u. älteren Menschen im Bereich "toleriert", anstatt Halteverbot- Schilder zu installieren.
Bürger welche sich zu Recht beschwert haben, wurden dann
auch von der Verwaltung in ihren Anliegen, ignorant u.
unangemessen im Kommunikationsstil, "abgewürgt".
Erst kürzlich, konnte die örtliche Kindergartengruppe, kaum
noch den ohnehin schmalen Bürgersteig benutzen, weil
ein Anwohner in Haus Nr. 15, einfach dreist rücksichtslos sein Wohnmobil, noch dazu ohne gültige Kfz- Kennzeichen,
einfach für mehrere Stunden Vormittags u. auch an Wochenenden, auf dem Bürgersteig im verengten Fahrbahnbereich in einem Wohngebiet abstellte.
Fahrer kann froh sein, dass ihn Anwohner nicht wegen
Hausfriedensbruch u. Nötigung angezeigt haben.
Innerorts 80 km/h und überholen...