Rücksichtsloser Fahrer "parkt" seit 30.04.2021 unzulässig
gem. §12 StVO Abs.1-4, §1 StVO, vor /gegenüber fremden
Anwohnerzufahrten ohne Einhaltung Mindestabstände im
verengten Tempo-30 Zonen Fahrbahnbereich u. behindert
ambulante Pflegedienste u. Apothekendienste bei Einfahrt
auf andere Anwohnergrundstücke.
Lass mich raten...Vor der Platte in Bergneustadt.
Geht's wieder los?